NÖGKK: Gut versichert auf der Maturareise
Je nach Reiseziel gelten andere Bestimmungen
BEZIRK TULLN (pa). Nach wochenlangem Lernen und Prüfungsstress ist es endlich soweit: Tausende junge Niederösterreicher/innen brechen demnächst zur Maturareise auf. Wer clever ist, erkundigt sich rechtzeitig über den richtigen Versicherungsschutz. Denn je nach Reiseziel gelten andere Bestimmungen. Alle wichtigen Infos dazu gibt es bei der NÖ Gebietskrankenkasse (NÖGKK).
Party-Locations in Europa – Spanien, Italien, Griechenland, Kroatien, Bulgarien, …
Wer die gängigen europäischen Reise-Hot-Spots bucht, sollte die e-card mitnehmen. Denn auf der Rückseite befindet sich die EKVK (Europäische Krankenversicherungskarte). Diese gilt im gesamten EU- und EWR-Raum sowie in einigen anderen Ländern.*
Karte vorweisen
Die EKVK kann bei allen Vertragsärztinnen und Vertragsärzten sowie in öffentlichen Spitälern verwendet werden. Wichtig ist, die Karte gleich vor Behandlungsbeginn vorzuweisen. Der ausländische Krankenversicherungsträger rechnet normalerweise direkt mit der NÖGKK ab. NÖGKK-Ombudsfrau Sabine Filzwieser warnt aber: „Leider kann es trotzdem zu unangenehmen Überraschungen kommen. Manchmal wird die EKVK - trotz anderslautender Bestimmungen - nicht akzeptiert und eine Barzahlung verlangt. Es gab auch Fälle, bei denen nur für das Stecken der e-card 20 Euro verrechnet wurden. Die eigentliche Behandlung kann dann auch mehrere hundert Euro kosten.“
Sollte dies passieren, muss man sich unbedingt eine detaillierte Rechnung ausstellen lassen. Dies gilt auch für private Kliniken und Privatärztinnen bzw. Privatärzte. Gegen Vorlage der Rechnung gibt es von der NÖGKK eine Kostenerstattung.
Und außerhalb Europas – Türkei, Übersee, …?
Detaillierte Rechnung
Für Reisen in die Türkei gibt es nach wie vor einen Urlaubskrankenschein, der bei der NÖGKK aufliegt. Dieser muss vor Beginn der ärztlichen Behandlung beim ausländischen Krankenversicherungsträger in einen ortsüblichen Krankenschein eingetauscht werden. Erst dann werden ärztliche Behandlung, Medikamente oder Spital auf Kosten der Krankenkasse gewährt. Auch hier gilt wieder: Sollte trotzdem Barzahlung verlangt werden, braucht man unbedingt eine detaillierte Rechnung für eine Kostenerstattung bei der NÖGKK.
Bei allen anderen Reisezielen sind sämtliche ärztliche Leistungen selbst zu bezahlen.
Heißer Tipp: Unbedingt private Reiseversicherung abschließen
Wer sein Urlaubsbudget nicht zusätzlich belasten möchte, sollte in jedem Fall eine private Reisekrankenversicherung abschließen. Diese deckt z. B. auch Rückholungskosten ab und wird von vielen Maturareise-Veranstaltern bereits im Package mit angeboten.
Wie bekomme ich mein Geld zurück?
Die NÖGKK benötigt eine detaillierte Rechnung. Auf dieser sollten alle medizinischen Leistungen, Medikamente, Heilbehelfe etc. samt ihren einzelnen Honoraren angeführt sein (möglichst gleich in deutscher Sprache). Ebenso ist ein Zahlungsnachweis erforderlich. Die Kostenerstattung erfolgt nach inländischen Tarifen (nicht in Rechnungshöhe). Dabei kann es zu großen Differenzen kommen, da die ausländischen Sozialversicherungen andere Tarife haben und private Behandler die Preise frei bestimmen können.
Wer eine private Reiseversicherung abgeschlossen hat, kann von der NÖGKK eine Bestätigung über die Kostenerstattung verlangen und mit dieser dann die Restkosten bei der Privatversicherung geltend machen.
NÖGKK hilft: NÖGKK-Ombudsfrau Sabine Filzwieser rät: „Wer auf der Maturareise Probleme mit der EKVK hatte, kann sich an die Ombudsstelle wenden. Wir werden jeden Fall speziell prüfen und versuchen, eine Lösung zu finden.“
*In der Schweiz, in Mazedonien, Montenegro, Serbien und Bosnien-Herzegowina (in den drei letztgenannten Ländern erhält man gegen Vorlage der EKVK beim zuständigen Sozialversicherungsträger eine gültige Anspruchsberechtigung).
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