Nachbarin mit Wischmop verdroschen
![Mit diesem Elektroschocker soll die Angeklagte auf eine AMS-Mitarbeiterin in Tulln losgegangen sein. | Foto: Probst](https://media04.meinbezirk.at/article/2013/10/16/3/4633933_L.jpg?1531076727)
- Mit diesem Elektroschocker soll die Angeklagte auf eine AMS-Mitarbeiterin in Tulln losgegangen sein.
- Foto: Probst
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Neuer Vorwurf gegen 22-jährige aus Tulln, die AMS-Betreuerin mit Elektroschocker bedroht hat.
BEZIRK TULLN. Eigentlich war am Landesgericht St. Pölten nur das Finale im Prozess gegen eine 22-jährige Türkin aus dem Bezirk Tulln am Plan, nachdem diese im März 2013 eine AMS-Betreuerin mit dem Einsatz eines Elektroschockers bedroht hatte. Noch nicht verurteilt, konfrontierte sie der Richter mit einem neuen Vorwurf.
Laut Strafantrag soll die wortgewaltige Frau im Zuge einer Auseinandersetzung im Sommer 2013 ihre Nachbarin mit einem Wischmop geschlagen und verletzt haben. Die Beschuldigte bestritt den Vorwurf. Richter Markus Grünberger musste die Angelegenheit vorerst ausscheiden, da die mitangeklagte Nachbarin zum Prozess nicht erschienen war.
"Ich hatte extreme Angst"
Dass die Türkin zuerst telefonisch, danach vor dem Büro im AMS-Tulln über eine Kollegin ihrer Betreuerin ausrichten ließ, ihr Schmerzen mit dem Elektroschocker zuzufügen, wobei sie aus einem Etui das Gerät herausnahm und auf den Tisch legte, war nicht nur durch das Geständnis der Angeklagten bewiesen. „Ich hatte extreme Angst“, erklärte die bedrohte Betreuerin, für die die Türkin keine Unbekannte war.
„Ich hätte den Elektroschocker nur verwendet, wenn der Psychiater gekommen wäre“, so die Beschuldigte. Das sei ein Mann und er würde sie angreifen. Mit den Händen ihr Gesicht haltend, demonstrierte sie die befürchtete Geste und meinte: „So etwas hasse ich!“
Richter drohte mit Saalrauswurf
Mehrfach musste der Richter die Frau hinsichtlich ihres aufgewühlten Wortschwalls zurechtweisen, zuletzt drohte er, sie aus dem Saal zu werfen. Beinahe kommentarlos nahm sie das Urteil von vier Monaten bedingt zur Kenntnis (nicht rechtskräftig). Die Probezeit eines Urteils wegen Verleumdung von einem Monat bedingt verlängerte Grünberger auf fünf Jahre, während der sie von einem Bewährungshelfer betreut wird. „Wenn das nicht funktioniert, dann gehen Sie fünf Monate ins Gefängnis!“, warnte der Richter, der auch zu einer psychotherapeutischen Hilfe riet.
![Mit diesem Elektroschocker soll die Angeklagte auf eine AMS-Mitarbeiterin in Tulln losgegangen sein. | Foto: Probst](https://media04.meinbezirk.at/article/2013/10/16/3/4633933_L.jpg?1531076727)
![Lachender Markus Grünberger: "Wenn das nicht funitioniert, dann gehen Sie für fünf Monate ins Gefängnis!" | Foto: Probst](https://media04.meinbezirk.at/article/2013/10/16/5/4633935_L.jpg?1487108881)
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