Rote Corona-Ampel
Das ändert sich für das Universitätsklinikum

- Foto: Sonja Neusser
- hochgeladen von Marlene Trenker
Die Rot-Schaltung des Bezirks Tulln bringt auch Veränderungen für das Universitätsklinikum Tulln mit sich
TULLN (pa). Im Klinikum sind nur mehr Besuche auf der Geburten- und Kinderabteilung sowie Zusammenkünfte mit palliativ betreuten Menschen möglich.
Im Universitätsklinikum Tulln gelten zum Schutze der Patienten ab 26. Oktober folgende Maßnahmen:
• Besucherregelungen:
• Besuche sind gestattet für palliative Patienten, von Vätern auf der Geburtshilfe und Eltern auf der Kinderstation, ansonsten gilt derzeit. ein generelles Besuchsverbot.
• Diese Besucher haben eine FFP2 Maske ohne Ventil zu tragen.
• Der Zutritt erfolgt weiterhin über die zentrale Zugangskontrolle (Fiebermessen, Symptomenüberprüfung erfolgt mittels Checkliste, alle Besuche werden über ein Besucherprotokoll erfasst).
• Kein Zutritt erfolgt bei Besucher mit Krankheitssymptomen.
• 14 Tage kein Zutritt in das Klinikum nach Kontakt mit SARS-CoV 2 pos. Fall.
Das Klinikum ersucht alle Patienten und Besucher, die Abstands- und Hygieneregeln beim Betreten und während des Aufenthaltes in unserem Klinikum einzuhalten:
• Abstandsregel mind. 1,5m im Wartebereich einhalten,
• Tragen eines Mund-, Nasenschutzes für Patienten, FFP2-Masken für Besucher.
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