Kindergartenzubau
Blau-gelbe Betreuungsoffensive in Fels am Wagram
LR Teschl-Hofmeister: Zweijährige in Pilotkindergärten in 15 Gemeinden – Betreuungsangebot wird intensiv ausgebaut, Wahlfreiheit bleibt
FELS AM WAGRAM. Mit dem Kindergartenjahr 2023/2024 treten die nächsten Verbesserungen für die Familien im Zuge der blau-gelben Kinderbetreuungsoffensive in Kraft.
„Das Land Niederösterreich nimmt in den kommenden Jahren gemeinsam mit den engagierten Gemeinden 750 Millionen Euro für den Ausbau der Kinderbetreuung in die Hand. Das ist ein mehr als deutliches Zeichen, um unseren niederösterreichischen Familien ganz klar zu zeigen, was sie und ihre Kinder uns wert sind“,
so Familien-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister.
Mit vollem Elan geht die Marktgemeinde Fels/Wagram die blau-gelbe Betreuungsoffensive an. Diese Woche erfolgte der Spatenstich für den Kindergartenzubau.
„In diesem Kindergartenzubau werden zwei Kinderbetreuungsgruppen und eine Kleinkinderbetreuungsgruppe samt den erforderlichen Nebenräumen untergebracht. Der Baubeginn wird im September 2023 und die Fertigstellung spätestens im August 2024 erfolgen. Die Baukosten für dieses Projekt werden rund 2,7 Millionen Euro betragen“,
so Bürgermeister Christian Bauer. Das Land NÖ unterstützt das Projekt mit der erhöhten Förderung im Zuge der blau-gelben Betreuungsoffensive mit 48 Prozent der anerkannten Kosten.
Blau-gelbe Betreuungsoffensive läuft
Bereits im Sommer hat die blau-gelbe Betreuungsoffensive an Fahrt gewonnen, was an den verringerten Schließtagen deutlich werde, die von drei Wochen auf eine Woche reduziert wurden. Mit Herbst werde man versuchen, den beitragsfreien Vormittag (7 bis 13 Uhr), den es bereits in den Kindergärten gibt, auch in den Kleinkinderbetreuungen im aktuellen Kindergartenjahr flächendeckend anzubieten.
„Gerade in Zeiten der Teuerung stelle dies eine weitere wichtige finanzielle Entlastung für Familien dar. Deshalb unterstützen wir als Land die Betreiber solcher Einrichtungen finanziell“,
so Teschl-Hofmeister. In Niederösterreich gibt es laut Kinderheimstatistik derzeit 359 Krippen und Kleinkinderbetreuungseinrichtungen. Das Land Niederösterreich zahlt 341 Euro pro vergebenem Betreuungsplatz für unter Dreijährige in der Zeit von sieben bis 13 Uhr. Zudem werde der Förderbeitrag automatisch um zehn Prozent erhöht, wenn das Kind eine sogenannte VIF-konforme Einrichtung (VIF: Vereinbarkeitsindex Familie) in Anspruch nimmt.
Kindergarten schon ab zwei Jahre
Mit dem Kindergartenjahr 2024/2025 sollen die Kindergärten für 2-Jährige geöffnet werden. Bereits in diesem Jahr gibt es in 15 Gemeinden im ganzen Land Pilotkindergärten, in denen bereits ab September 2023 2-Jährige den Kindergarten besuchen werden. Die Pilotkindergärten werden wissenschaftlich begleitet, um Aufschlüsse hinsichtlich Tagesablauf, Spielgeräte, Sitzhöhen uvm. zu erhalten. Diese Erkenntnisse werden allen Gemeinden und Kindergärten ab September 2024 zu Gute kommen.
„Die Reduktion des Eintrittsalters von 2,5 auf 2 Jahre ist der nächste wirklich große Schritt, um die Karenzlücke ab 2024 in den Kindergärten schließen zu können“,
so Teschl-Hofmeister.
Auch ein flächendeckendes Nachmittagsbetreuungsangebot in Wohnortnähe wolle man ab 2024 in ganz Niederösterreich umsetzen.
„Das Credo ist: Vormittag kostenlos und Nachmittag kostengünstig und leistbar“,
so Teschl-Hofmeister.
„Wenn Nachmittagsbetreuung notwendig ist, dann haben wir uns auch hier bemüht, dass diese Betreuung auf jeden Fall leistbar bleibt.“
Sie sprach von einer Spanne von mindestens 50 Euro, die das Angebot kosten solle, bis maximal 180 Euro.
„Das ist eine wesentliche Verbesserung und finanzielle Entlastung im Vergleich zum Zeitraum vor der blau-gelben Kinderbetreuungsoffensive“,
meinte Teschl-Hofmeister. Sollten auch 50 Euro eine Hürde darstellen, dann könne man diese Grenze im Sozialhärtefall unterschreiten.
„Bei all diesen Angeboten, die nun auf dem Tisch liegen, ist es mir trotzdem noch einmal wichtig zu betonen: keine Familie muss diese Angebote in Anspruch nehmen, denn die Wahlfreiheit ist und bleibt in Niederösterreich aufrecht. Es gebe also weder Pflicht noch Vorschriften zur Betreuung ab zwei Jahren“,
so Teschl-Hofmeister abschließend.
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