68-Jähriger vor Gericht
Betrugsopfer vertraute auf Lottogewinn
Zum zweiten Mal innerhalb weniger Monate musste sich ein 68-Jähriger aus dem Bezirk Tulln wegen gewerbsmäßig schweren Betrugs vor Gericht verantworten. Mit Bedachtnahme auf das Urteil im August, wo er in Wien eine Bewährungsstrafe von 18 Monaten ausfasste, wurde er nun in St. Pölten zu einer Zusatzstrafe von drei Monaten unbedingt verurteilt (nicht rechtskräftig).
BEZIRK. Nachdem der Beschuldigte die beiden ersten Prozesstermine in St. Pölten ignoriert hatte, wurde er diesmal aus der Untersuchungshaft vorgeführt. Blieb er in Wien viele Antworten schuldig, konnte ihm Richter Andreas Jungbauer diesmal die meisten Angaben herauslocken. Nur die Frage nach seinem Vermögen bleibt vorerst sein Geheimnis. Es handelt sich dabei angeblich um einen ominösen Sparfonds, bei dem er Geld nur bekäme, wenn er niemandem darüber Auskunft erteile.
„Er wird heute ein reumütiges Geständnis ablegen“, prophezeite Verteidiger Roland Schöndorfer. „Schuldig, weil es ein Blödsinn war, was ich gemacht habe!“, beteuerte anschließend der Pensionist. Er lockte zwischen Februar 2022 und Juni 2023 drei Bekannten insgesamt 155.000 Euro heraus. Mit der Behauptung, im Lotto gewonnen zu haben, vor allem mit gefälschten Schreiben eines Geldinstituts erschlich er sich das Vertrauen der Männer. Mit einem machte er einen Kaufvertrag für ein Trike Motorrad, gleichzeitig hinterließ er das Fahrzeug bei einem weiteren Opfer als Pfand.
Darlehen gewährt
Zum Auftreten des Angeklagten befragt, meinte ein Zeuge: „Er war immer gut gekleidet, hat Ringe getragen und immer gut gerochen. Er war auch großzügig.“ Doch wie bei seinen Leidgenossen war zuletzt das Schreiben seiner Bank, wonach der anscheinend gut situierte Mann Anspruch auf die Auszahlung von mehr als 1,8 Millionen Euro habe, ausschlaggebend dafür, ihm Darlehen zu gewähren. Für die einzelnen Beträge stellte er Schuldscheine aus und versprach Rückzahlungen mit hohen Zinsen.
„Für mich war das Schreiben der Bank eindeutig ein Original“, meinte jener Zeuge, der alleine 117.000 Euro für den Beschuldigten locker machte. Schöndorfer anerkannte im Namen seines Mandanten alle Forderungen der drei Opfer. Allerdings haben jene beiden Opfer, denen beim Prozess in Wien bereits 137.000 Euro Schadensgutmachung zugesprochen worden war, bis jetzt noch nichts davon gesehen.
„Ich werde alles gut machen“, versicherte der 68-Jährige, der die gesamte Verhandlung unter Tränen verfolgte. Während die Staatsanwältin darauf verwies, dass die Schadenssumme beider Prozesse nur 8.000 Euro weniger ausmache, um unter das höhere Strafmaß von bis zu zehn Jahren Haft zu fallen, betonte Schöndorfer die entscheidenden Milderungsgründe, die sich schließlich auch auf das Urteil auswirkten.
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