Landesgericht St. Pölten
22 Monate Haft nach Sex mit Hepatitis C
Während seines Drogenentzuges lernte ein 29-Jähriger aus dem Bezirk Melk Ende 2023 ein ebenfalls entzugswilliges Ehepaar aus dem Bezirk Tulln kennen. Der Invaliditätspensionist wusste bereits seit Juni 2023, dass er sich mit Hepatitis C angesteckt hatte. Dennoch ließ er sich auf ein intimes Verhältnis mit der Frau ein, die mittlerweile ebenso wie ihr Ehemann mit der ansteckenden Krankheit infiziert ist.
REGION. Äußerst theatralisch schilderte das mutmaßliche Opfer des Beschuldigten am Landesgericht St. Pölten die Beziehung zu dem 29-Jährigen. Sie bestritt, mit ihm Sex gehabt zu haben und behauptete, er habe bei einem Treffen in der Wohnung des Ehepaares eine Spritze, die sie für sich selbst vorbereitet habe, verwendet. Sie habe auch gar nicht gewusst, dass er an einer ansteckenden Krankheit leidet. Dennoch habe sie sofort den Angeklagten im Verdacht gehabt, als sie von ihrer eigenen Ansteckung erfahren habe, stellte die Richterin die Glaubwürdigkeit der 35-jährigen Mutter zweier Kinder infrage. Darüber hinaus stimmte die Richterin der Einschätzung von Verteidiger Philipp Zeidlinger zu, dass sich die Frau trotz ihrer „schauspielerischen Fähigkeiten“ in zahlreiche Widersprüche verwickelt habe.
Wie sowohl die Mutter als auch die Schwester des Beschuldigten bestätigten, habe die Frau einige Tage bei dem 29-Jährigen verbracht. Das Verhalten und eindeutige Geräusche hätten sie nicht daran zweifeln lassen, dass es sich um eine intime Beziehung handle. Darüber hinaus habe man gemeinsam bei Tisch die Krankheit des Mannes angesprochen.
In Gefahr gebracht
„Es ist eigentlich egal, ob sich die Frau bei Ihnen oder jemand anderen angesteckt hat, auch, ob dies beim ungeschützten Sex oder durch die Verwendung einer Spritze passiert ist“,
erläuterte die Richterin. Es genüge, dass er die Frau trotz Hepatitis C in eine gefährliche Situation gebracht habe.
Über die vorsätzliche Gefährdung von Menschen hinaus, war auch der Versuch, in ein Lagerhaus einzubrechen, angeklagt. Der Beschuldigte gab zu, es versucht zu haben, konnte sich aufgrund seiner damals starken Beeinträchtigung durch Drogen jedoch nicht erklären, was er dort wollte.
Aufgrund seiner Vorstrafen kassierte er schließlich 22 Monate unbedingte Haft. Während Zeidlinger im Namen seines Mandanten auf Rechtsmittel verzichtete, gab die Staatsanwaltschaft vorerst keine Erklärung ab.
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