AK Tirol
Noch mehr Ärger mit der Buchungsplattform Opodo
TIROL. Die Corona-Pandemie hat die Reisebranche 2020 mit voller Wucht getroffen. Seither haben auch die Konsumentenschützerinnen und Konsumentenschützer der AK Tirol mit geplatzten Urlaubsträumen alle Hände voll zu tun.
Ein Schwerpunkt dabei betrifft die Online-Buchungsplattform Opodo. Denn obwohl Opodo auf der Webseite neben Einzelleistungen (Flug, Hotel) auch „Kombinationspakete“ (und damit rechtlich Pauschalreisen) anbietet, stellen sich die Verantwortlichen der Plattform bei Problemen auch bei Letzteren auf den Standpunkt, „nur“ als Reisevermittler tätig geworden zu sein. Kunden werden an die Erbringer der jeweiligen Einzelleistungen (Hotel, Fluglinie) verwiesen. Auf Beschwerden reagiert Opodo häufig gar nicht, nur sehr schleppend oder auch ablehnend.
AK Erfolg
„Für eine Gruppe von Freunden, die für Mai 2020 eine Pauschalreise nach Hamburg gebucht hatten, wurde jetzt ein voller Erfolg erzielt“, berichtet Ombudsmann Erwin Zangerl. Dank der hartnäckigen Intervention der AK Imst zahlte Opodo – in Etappen – den gesamten Betrag in Höhe von 2.463,58 Euro retour. „Wir bedanken uns für den tollen Einsatz“, freuen sich die AK Mitglieder. „Ohne die AK wären wir nicht weitergekommen.“ Denn auch in diesem Fall hatte Opodo zunächst auf eine angebliche Vermittlerrolle verwiesen. Es wurden nur 1.064,58 Euro überwiesen und den Kunden geraten, sich bezüglich des Restbetrages doch selbst an die Fluggesellschaft zu wenden.
New York
In Fall einer Flugpauschalreise nach New York, die zwei Tirolerinnen gebucht hatten, gewährte die AK Tirol nun freiwilligen Rechtsschutz für eine Klage. Denn trotz mehrerer Interventionen war Opodo bislang nur bereit, die anteiligen Hotelkosten zu erstatten. Auf das Geld für die Flüge – 1.411 Euro – warten die Konsumentinnen bislang vergebens. Somit laufen derzeit insgesamt drei Musterverfahren, für die die AK Tirol freiwilligen Rechtsschutz gewährt hat.
Gut zu wissen
Bei Pauschalreisen genießt der Kunde in der EU besonderen Schutz: Es gibt einen Ansprechpartner (den Veranstalter), an den alle rechtlichen Ansprüche gerichtet werden können. Damit sind diese vielfach einfacher durchsetzbar als bei Einzelbuchungen.
Mehr vom AK Ombudsmann unter meinbezirk.at/ombudsmann
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