3G
Keine Maskenpflicht für Supermarkt-Angestellte mehr

Stefan Mair, Gremialobmann des Tiroler Lebensmittelhandels, ist erfreut über die 3G-Regelung. | Foto: © WK Tirol/Die Fotografen
  • Stefan Mair, Gremialobmann des Tiroler Lebensmittelhandels, ist erfreut über die 3G-Regelung.
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TIROL. Die neue 3G-Regelung, die kürzlich von der Bundesregierung veröffentlich wurde, bringt auch das Ende der Maskenpflicht für Beschäftigte im Lebensmittelhandel. Erleichtert darüber zeigt sich Branchensprecher Mair.

Verbesserung der Arbeitsbedingungen

Mit dem 1. November gelten die neuen 3G-Regeln in Österreich und mit ihr sind Angestellte im Lebensmittelhandel nicht mehr an die Maskenpflicht gebunden. Erleichtert über diese Entscheidung ist Branchensprecher Stefan Mair, er hält dies für eine "längst überfällige Verbesserung der Arbeitsbedingungen". 

Die neuen Regelungen treten zwar am 1. November in Kraft, allerdings mit einer zweiwöchigen Übergangsfrist. Das heißt, dass spätestens ab dem 15. November alle Beschäftigten, die Kontakt zu Kundinnen und Kunden beziehungsweise zu Kolleginnen und Kollegen haben, nachweisen können, dass sie geimpft, regelmäßig getestet oder von Covid-19 genesen sind.

Keine FFP2-Maskenpflicht mehr

Stefan Mair, Sprecher des Tiroler Lebensmittelhandels, ist erleichtert, dass damit auch die tausenden Angestellten im Lebensmittelhandel endlich von der FFP2-Maskenpflicht befreit werden.

„Dadurch werden sich die Arbeitsbedingungen für alle Angestellten im Lebensmittelhandel, die 19 Monate lang durchgehend eine Maske tragen mussten, wieder deutlich verbessern.“

Hier könnt ihr die neuen 3G-Regeln nachlesen:

3-G-Bänder, Registrierung und Kontrollen bei Glühwein- und Kiachlständen

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