AK Tirol
Arbeitgeber sollen Tests für Beschäftigte zur Verfügung stellen
Seit dem 1. April stehen jeder Person in Tirol fünf PCR-Test im Monat kostenlos zu. Die Arbeiterkammer Tirol warnt nun: Arbeitgeber dürfen auf diese Tests der Beschäftigten nicht zugreifen. Wenn, dann müssten die Arbeitgeber Tests zur Verfügung stellen.
TIROL. Sich auf das Coronavirus mittels PCR-Test testen zu lassen, ist seit dem 1. April in Österreich stark eingeschränkt. Fünf kostenlose Antigen-Test und PCR-Tests stehen einem jeden Monat kostenlos zur Verfügung. Diese sind zur eigenen, freien Verwendung gedacht.
„Sollte ein Arbeitgeber im Rahmen seiner Schutzpflichten weiterhin auf regelmäßige Testungen setzen, sind die Tests somit auch vom Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen“,
hält AK Präsident Erwin Zangerl fest.
Eigentum der jeweiligen Person
Diese fünf Tests stehen im Eigentum der jeweiligen Person und dienen der eigenen, freien Verwendung. Dies hat der Gesundheitsminister im Zuge der Präsentation der neuen Teststrategie auch klar betont – die Tests sollen der Testnotwendigkeit im Rahmen des Freizeitverhaltens dienen.
Sollte ein Arbeitgeber deshalb weiter auf regelmäßige Testungen setzen, sind die Tests auch vom Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen, der Betrieb hat die Kosten für eine betriebsbedingte Corona-Testung zu tragen.
„Nach Rechtsauffassung der AK hat der Arbeitgeber keine rechtliche Möglichkeit, auf die kostenlosen Tests für den privaten Gebrauch, die jeder erhält, zuzugreifen, auch nicht im Rahmen der Wahrnehmung seiner Schutzpflicht.“
Mehr zu Corona in Tirol auf unserer Themenseite
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