Tirol impft
Unterlagen zur Impfbefreiungen ab sofort verfügbar

Ab heute, dem 14. Februar 2022, stehen für die Befreiung von der Impfpflicht Online-Formulare zur Verfügung.  | Foto: Pixabay/PublicDomainPictures (Symbolbild)

TIROL. Ab heute steht auf der Webseite des Landes ein Formular zur Befreiung der Covid-Impfpflicht zur Verfügung. Die Überprüfung und Entscheidung erfolgt durch die EpidemieärztInnen des Landes. Wer befreit werden kann, lest ihr hier:

Die Möglichkeit der Befreiung von der Impfpflicht

Unter bestimmten Voraussetzungen kann man sich vom Impfpflichtgesetz befreien. Dies können chronische Krankheiten, Allergien gegen die Inhaltsstoffe der Corona-Impfung oder eine Schwangerschaft sein. 
Ab heute, dem 14. Februar 2022, stehen für diese Befreiung Online-Formulare zur Verfügung
Dort können die für eine Impfbefreiung erforderlichen Unterlagen und Atteste hochgeladen und damit an die EpidemieärztInnen des Landes bzw. der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft übermittelt werden.

Weitere Möglichkeiten neben Online-Einreichung

Neben der Online-Einreichung unter www.tirol.gv.at/impfpflicht können Personen, die mit dem Internet nicht vertraut sind und keine Möglichkeit zur Online-Einbringung haben, die Unterlagen im Ausnahmefall postalisch einbringen. PatientInnen, die bereits aufgrund der mit der Impfbefreiung in Zusammenhang stehenden Krankheit aktuell in einer Krankenanstalt betreut werden (beispielsweise TransplantationspatientInnen, KrebspatientInnen), stehen für die Ausstellung der Impfbefreiung die jeweiligen Krankenanstalten zur Verfügung.

Wie funktioniert die Impfbefreiung?

Die Impfbefreiungen werden von EpidemieärztInnen und Krankenanstalten ausgestellt. Vorerst erfolgt eine schriftliche Bestätigung, die bei entsprechenden Kontrollen vorgezeigt werden kann. Da eine vom Bund zu schaffende Schnittstelle zur elektronischen Gesundheitsakte bisher fehlt, ist eine Eintragung der Befreiung in den e-Impfpass nach derzeitigem Kenntnisstand voraussichtlich nicht vor Ende April möglich.

Die zu prüfenden medizinischen Unterlagen, müssen von den betreffenden Personen selbst bereitgestellt werden. Eine persönliche Vorsprache bei den EpidemieärztInnen ist nicht möglich, weshalb auch das persönliche Erscheinen bei einer Bezirkshauptmannschaft weder vorgesehen noch notwendig ist.

Gesundheitsdirektorin Theresa Geley erklärt zur Impfbefreiung: und versichert:

„Jene, die tatsächlich nicht ohne gesundheitliches Risiko geimpft werden können oder bei denen keine Immunantwort auf die Covid-Impfung zu erwarten ist, werden zeitnah eine entsprechende Bestätigung erhalten.“

Befreiung in Krankenanstalten

Die Ausstellung einer Befreiung in Krankenanstalten ist ausschließlich für jene Personen vorgesehen, die zum aktuellen Zeitpunkt aufgrund einer mit der Impfbefreiung in Zusammenhang stehenden Krankheit in der jeweiligen Krankenanstalt betreut werden (beispielsweise TransplantationspatientInnen, KrebspatientInnen).
Bei einer von einer Krankenanstalt ausgestellten Befreiung bedarf es keinem zusätzlichen Hochladen des Dokuments über die Online-Plattform des Landes. Aufgrund der aktuellen Infektionslage wird nicht empfohlen, persönlich im Krankenhaus vorzusprechen. Das Aufsuchen einer Krankenanstalt mit dem Zweck, eine Impfbefreiung zu erlangen, ist nicht zulässig. Im Laufe der kommenden Woche werden die Krankenhäuser entsprechende Informationen zum genauen Ablauf auf ihren Webseiten zur Verfügung stellen.

Wer ist befreit?

Personen unter 18 Jahren sind von der Impfpflicht befreit, ebenso Genesene für 180 Tage. Bei manchen akuten oder chronischen Erkrankungen kann es sinnvoll sein, die Impfpflicht für eine begrenzte Zeit auszusetzten, beispielsweise nach Organtransplantationen, während der Einnahme von immunsupprimierenden Medikamenten oder während einer Krebstherapie.

„Jene Personen, bei denen eine Impfung aktuell nicht möglich oder sinnvoll ist, sind leider auch besonders gefährdet, einen schweren Krankheitsverlauf bei einer Covid-Infektion zu haben. Diese Personen sind auf den Schutz durch die Gesellschaft angewiesen. Alle gesunden Menschen sollten sich daher unbedingt impfen lassen, damit das Infektionsrisiko für all jene, die nicht geimpft werden können, so gering wie möglich ist“,

appellieren LRin Leja und Gesundheitsdirektorin Geley

Fragen zur Befreiung von der Impfpflicht können an die Hotline der AGES unter 0800 555 621 (täglich rund um die Uhr erreichbar) gestellt werden. 

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