AK Tirol
Pensionsalter wird schrittweise angepasst

Für Frauen, die bis zum 1. Dezember 1963 geborenen sind, bleibt das Alter für die Inanspruchnahme der Alterspension beim 60. Lebensjahr. Dies allerdings nur, wenn die Pension bis zum 1. Dezember 2023 in Anspruch genommen wird. | Foto: Pixabay/silviarita (Symbolbild)
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  • Für Frauen, die bis zum 1. Dezember 1963 geborenen sind, bleibt das Alter für die Inanspruchnahme der Alterspension beim 60. Lebensjahr. Dies allerdings nur, wenn die Pension bis zum 1. Dezember 2023 in Anspruch genommen wird.
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TIROL. Wie die Arbeiterkammer Tirol informiert, wird das Frauenpensionsalter ab 2024 schrittweise an jenes der Männer angeglichen. Frauen, die bis zum 1. Dezember 1963 geboren sind, können noch mit 60 in Pension gehen, alle ab 2. Juni 1968 geborenen müssen bis 65 arbeiten.

Angleichung des Regelpensionsalters

Aktuell ist das Regelpensionsalter von Männern und Frauen in Österreich noch unterschiedlich. Wer eine Alterspension erhält, hat das Regelpensionsalter erreicht und ebenso die notwendigen Versicherungszeiten. Für Männer gilt dies aktuell mit Vollendung des 65. Lebensjahres, für Frauen mit Vollendung des 60. Lebensjahres. 

Mit dem Jahr 2024 soll sich dies allerdings ändern, denn das Regelpensionsalter der Frauen wird schrittweise an jenes der Männer angeglichen.

Das Regelpensionsalter ist für Männer 65 Jahre, für Frauen 60 Jahre. Für Frauen wird das Antrittsalter stufenweise angehoben. Alle Frauen, die ab 2. Juni 1968 auf die Welt gekommen sind, müssen bereits bis 65 Jahre arbeiten. | Foto: Ak Tirol
  • Das Regelpensionsalter ist für Männer 65 Jahre, für Frauen 60 Jahre. Für Frauen wird das Antrittsalter stufenweise angehoben. Alle Frauen, die ab 2. Juni 1968 auf die Welt gekommen sind, müssen bereits bis 65 Jahre arbeiten.
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Ausschlaggebend dafür war ein Bundesverfassungsgesetz aus dem Jahr 1992, in dem festgeschrieben wurde, dass beginnend mit 1. Jänner 2024 für weibliche Versicherte die Altersgrenze für die Alterspension jährlich bis 2033 mit 1. Jänner um 6 Monate zu erhöhen ist.

Welche Regeln gelten jetzt?

  • Für Frauen, die bis zum 1. Dezember 1963 geborenen sind, bleibt das Alter für die Inanspruchnahme der Alterspension beim 60. Lebensjahr. Dies allerdings nur, wenn die Pension bis zum 1. Dezember 2023 in Anspruch genommen wird.
  • Ab einem Stichtag im Jahr 2024 erhöht sich das Regelpensionsalter um 6 Monate 
  • Frauen, die ab 2. Juni 1968 geboren sind, haben ein Regelpensionsalter von 65 Jahren.
  • Gut zu wissen. Trotz der schrittweisen Anhebung des Regelpensionsalters können Frauen nach wie vor auch früher einen Pensionsantrag (z. B. für Korridorpension, Langzeitversichertenregelung) einbringen, sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt werden und das persönliche Regelpensionsalter die jeweilige Altersgrenze (für Korridorpension, Langzeitversichertenregelung etc.) übersteigt.

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Für Frauen, die bis zum 1. Dezember 1963 geborenen sind, bleibt das Alter für die Inanspruchnahme der Alterspension beim 60. Lebensjahr. Dies allerdings nur, wenn die Pension bis zum 1. Dezember 2023 in Anspruch genommen wird. | Foto: Pixabay/silviarita (Symbolbild)
Das Regelpensionsalter ist für Männer 65 Jahre, für Frauen 60 Jahre. Für Frauen wird das Antrittsalter stufenweise angehoben. Alle Frauen, die ab 2. Juni 1968 auf die Welt gekommen sind, müssen bereits bis 65 Jahre arbeiten. | Foto: Ak Tirol
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