3G gilt auch für ihn:
Nikolaus darf kommen – geimpft, genesen oder maskiert
Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) hat klargestellt: Der Nikolaus darf die Kinder zuhause besuchen. OÖ. Der Nikolaus darf also kommen. Für die „Nikolaus-Darsteller“ stellen die Auftritte einen beruflichen Zweck dar, auch wenn sie im Auftrag eines Vereins unterwegs sind, womit eine Ausnahme von der Ausgangsbeschränkung besteht. 3G mit Maske oder 2G ohneSelbstverständlich seien vor Ort beim Besuch die jeweils gültigen Regelungen anzuwenden: Das...