Registrierungspflicht von Schusswaffen der Kategorie „C“
Die Landespolizeidirektion Tirol erinnert die Besitzer von Schusswaffen der Kategorie „C“ an die Pflicht zur Registrierung von Schusswaffen, welche bereits vor dem 01.10.2012 bessesen wurden, längstens bis zum 30.06.2014. Eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2008 verpflichtete Österreich zur Einführung eines computergestützen Waffenregisters. Diesen Vorgaben wurde durch die Einrichtung des Zentralen Waffenregisters ab 1.10.2012 entsprochen (ZWR). Mit diesem Datum startete auch die Registrierung von...