Zell am See: Die Barrierefreiheit im Test
ZELL AM SEE (cn). Ab Anfang 2016 darf es laut Behinderten-Gleichstellungsgesetz bei öffentlich zugänglichen Gebäuden keine Diskriminierung mehr geben. Institutionen wie zum Beispiel Schulen oder Amtsgebäude müssen für alle Mitmenschen - somit also auch für Rollstuhlfahrer oder sehbehinderte Leute - zugänglich sein. Umfangreiche Umbauten Das bedeutet zum Teil umfangreiche Umbauten, so wie sie zum Beispiel derzeit beim Gemeindeamt in Bruck durchgeführt werden; im schlimmsten Fall können von den...