Kommentar: Grüß Sie Gott, Herr Bürgermeister!
Ist Ihr Wohnort auch Ihr Zuhause? Und können Sie das beweisen? Diese seltsam klingenden Fragen werden Sie beantworten müssen, sofern Sie in Niederösterreich einen Zweitwohnsitz haben und beabsichtigen, hier zu wählen. Denn mit der aktuellen Gesetzesänderung dürfen nur jene Zweitwohnsitzer wählen, die in dem Ort ihren Lebensmittelpunkt haben. Ob das so ist, darüber entscheidet - mittels Fragebogen - Ihr Bürgermeister. Also überlegen Sie sich schon mal stichhaltige Kriterien. Engagieren Sie sich...