AK verhalf Arbeiter zu Schwerarbeitspension
Immer wieder bekommen Menschen, die viele Jahre Schwerarbeit geleistet haben, ablehnende Bescheide von der Pensionsversicherungsanstalt. Ob ausreichend Schwerarbeitszeiten vorliegen, wird immer im Einzelfall mittels eines Feststellungs- bzw. Pensionsverfahrens entschieden. „Leider liegt die Beweislast nach wie vor bei den Versicherten“, kritisiert AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer die bestehende Regelung. STEYR. Die AK-Bezirksstelle Steyr konnte einem Metallarbeiter zu seiner...