Feuerverbot
BH Feldkirchen erlässt Feuerverbot im Wald
Vorbeugungsmaßnahmen wegen besonderer Brandgefahr im Wald und in waldnahen Gebieten treten, laut Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Feldkirchen, sofort in Kraft. BEZIRK FELDKIRCHEN. Wie Bezirkshauptmann Dietmar Stückler mitteilt, werden aufgrund besonderer Brandgefahr ab sofort Vorbeugungsmaßnahmen gemäß § 41 Abs. 1 i.V. mit § 170 Abs. 1 des Forstgesetzes 1975, i.d.g.F. verordnet: Strafen drohen bei ZuwiderhandlungIm Hinblick auf die extreme und langanhaltende Trockenheit wird im gesamten...