KOMMENTAR – Welche Begehrlichkeiten denn noch?
Es war zwar nicht eins der Hauptargumente der Gegner des Brückenschlags, aber es wurde immer wieder genannt: Sollte man das Ruhegebiet Kalkkögel ändern, würde das "Begehrlichkeiten" bei anderen Schigebieten auslösen. Kaum steht die politische Mehrheit auf dem Standpunkt, dass der Brückenschlag ohnehin verfassungswidrig sei, wird aber andernorts in ein Schutzgebiet eingegriffen, um eine Verlegung der Talstation des Stubaier Gletschers zu ermöglichen. Natürlich kann man Landschaftsschutzgebiete...