Ab 1. September
Neuerungen für Hundehalterinnen und Hundehalter
Ab September gelten neue, zusätzliche Meldepflichten für Hundehalterinnen und Hundehalter in Oberösterreich. OÖ. Mit 1. September tritt die vom Oö. Landtag einstimmig beschlossene Oö. Hundehaltegesetz-Novelle 2022 in Kraft. Schon bisher musste jeder mehr als zwölf Wochen alte Hund bei der Hauptwohnsitzgemeinde binnen drei Tagen schriftlich angemeldet werden. Dabei müssen auch der erforderliche Sachkundenachweis, eine Registrierungsbestätigung aus der Heimtierdatenbank sowie ein Nachweis, dass...