Arbeiterkammer berät zu Corona-Virus

Wenn Fieber und Verunsicherung steigen, bietet die Arbeiterkammer weitgehende Beratung.  | Foto: pixabay
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  • hochgeladen von Christine Seisenbacher

„Seit Wochenbeginn häufen sich Anfragen von Beschäftigten und Betriebsräten, wie mit der Gefahr der Ansteckung mit dem Corona-Virus umzugehen ist“, berichtet Wolfgang Nagelschmied, Leiter des AK-Arbeitsrechts. Es geht etwa um die Frage, ob man eigenständig entscheiden darf daheim zu bleiben. Der AK-Experte: „Nein, das geht nicht.“ Auch gefragt wurde, ob der Arbeitgeber einen dienstfrei heimschicken oder Homeoffice anschaffen darf. Dazu kommt die Unsicherheit, wie es mit der Entlohnung ausschaut.
Nagelschmied: „Behördliche Anordnungen, etwa einer Sperrzone, sind zu befolgen, auch wenn dadurch der Weg zur Arbeit unmöglich wird. Der Arbeitgeber darf der Belegschaft dienstfrei geben. In beiden Fällen muss das Entgelt weiter bezahlt werden.“

Reisewarnungen beachten

Zu Dienstreisen kann niemand verpflichtet werden, wenn es in ein Gebiet gehen soll, für das eine Reisewarnung des Außenministeriums besteht. Ähnliches gilt auch im Reiserecht, sagt AK-Experte Herbert Erhart: „Kostenlose Stornos von Flug- und Pauschalreisen werden nur bei offiziellen Reisewarnungen möglich sein.“
Weitere Informationen zu beiden Rechtsbereichen findet man unter www.akstmk.at

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