Rechtstipp: Tierhalterhaftung
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Sie wünschen sich ein Haustier? Egal um welches Tier es geht – ob Hund, Pferd oder Giftschlange – Sie sollten sich bereits vor der Anschaffung über die gesetzlichen Bestimmungen in Zusammenhang mit der Tierhaltung informieren.
Schließen Sie eine Versicherung ab oder informieren Sie sich bei Ihrer bestehenden Versicherung, welche Schadensfälle versichert und wie hoch die Deckungssumme und der Selbstbehalt sind. Sollte etwas passieren, z.B. im Falle eines Hundebisses, dokumentieren Sie den Vorfall samt eingetretenem Schaden ganz genau mit Hilfe von Fotos oder Videos. Schreiben Sie ein Gedächtnisprotokoll und erfassen Sie die Kontaktdaten aller Beteiligten. Melden Sie den Schadensfall umgehend Ihrer Versicherung. Nehmen Sie zur Besprechung mit Ihrem Rechtsanwalt sämtliche Unterlagen zum Schaden und zur Versicherung mit.
Mag. Gernot Funder
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KONTAKT:
Rechtsanwaltskammer für Kärnten
Theatergasse 4
9020 Klagenfurt
Tel.: 0463/512425
kammer@rechtsanwaelte-kaernten.at
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