Höhere Strafen für Parksünder
Wer falsch parkt, zahlt heuer mehr

Wer einen Strafzettel erhält, zahlt seit 1. Jänner statt 20 jetzt 25 Euro. Die Parkgebühren in St. Veit wurden – im Gegensatz zu vielen anderen Städten – jedoch nicht erhöht. | Foto: MeinBezirk
  • Wer einen Strafzettel erhält, zahlt seit 1. Jänner statt 20 jetzt 25 Euro. Die Parkgebühren in St. Veit wurden – im Gegensatz zu vielen anderen Städten – jedoch nicht erhöht.
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In vielen Städten wie Villach und Klagenfurt haben sich die Parkgebühren mit Beginn 2025 erhöht, in St. Veit jedoch nicht. Auch Elektroautos dürfen hier im Gegensatz zu anderen Städten weiterhin gratis parken. Wer allerdings falsch parkt und einen Strafzettel kassiert, zahlt ab sofort 25 Euro. MeinBezirk hat nachgefragt.

ST. VEIT. Klarer Kurs: In St. Veit bleiben die Parkgebühren stabil. Während in vielen Städten wie Villach, Klagenfurt und sogar Feldkirchen die Parkgebühren mit Beginn des Jahres erhöht wurden, verzichtet die Bezirkshauptstadt auf empfindliche Teuerungen. Wer aber falsch parkt, muss jetzt tiefer ins Börserl greifen: 25 Euro kostet nämlich ein Strafzettel. 

Vergleichsweise günstig

Die Parkraumbewirtschaftung fällt in den Wirkungsbereich der Stadt-Immobilien-Gesellschaft St. Veit/Glan GmbH (STIG), eine der ältesten Firmen der Stadtgemeinde und der St. Veit/Glan Holding GesmbH. Derzeit werden in drei Parkhäusern rund 790 Stellplätze und in der Kurzparkzone über 360 Stellplätze bewirtschaftet. Die Parkgebühren in der Bezirkshauptstadt sind mit 50 Cent pro 1,5 Stunden und 50 Cent für jede weitere halbe Stunde quasi ein Schnäppchen. Diese wurden deshalb nicht erhöht, weil es der Stadtregierung im Moment wichtiger sei, "die Wettbewerbsfähigkeit der Innenstadt zu stärken und Bürger nicht zusätzlich finanzielle Belastungen aufzubürden", heißt es seitens der Stadtgemeinde. "Zudem wurde die Gebührenpflicht in den Kurzparkzonen im September täglich um zwei Stunden verkürzt, um zur Innenstadtbelebung beizutragen."
Kurzer Blick nach Klagenfurt: In der Landeshauptstadt kostet die erste Parkstunde übrigens 90 Cent. Danach sind 90 Cent für 30 Minuten zu zahlen. Gratis geparkt wird nicht 30, sondern nur 15 Minuten lang.

Teurer Irrglaube

St. Veit ermöglicht neben der zeitlichen Einschränkung der Gebührenpflicht für Kurzparkzonen auch 20 Minuten kostenloses Parken in diesen Bereichen. "Diese Neuerungen werden von der Bevölkerung positiv aufgenommen", schildert die Stadt St. Veit, jedoch herrscht bei einigen der Irrglaube, dass diese 20 Minuten Gratis-Parken auch in den Bereichen innerhalb der Stadtmauer – konkret am Unteren Platz, am Hauptplatz, am Herzog Bernhard Platz sowie in den Gassen der Altstadt – gelten: "Wir möchten klarstellen: Innerhalb der Stadtmauern handelt es sich um eine Fußgängerzone, in der ein generelles Parkverbot besteht." Kurze Ladevorgänge sind in der Fußgängerzone von Montag bis Freitag von 6 bis 12 Uhr und von 16 bis 20 Uhr, sowie samstags von 6 bis 10 Uhr erlaubt.

E-Autos weiterhin gratis

Während in Klagenfurt und Villach die Parkticket-Befreiung für E-Autos fiel, können Elektrofahrzeuge in St. Veit im Moment in der Kurzparkzone ohne Parkplakette gratis parken.

Strafe lohnt sich nicht

Die Höhe der Organmandate hat sich seit 1. Jänner 2025 geändert. Erhält man einen Strafzettel in den gebührenpflichtigen Parkzonen, beträgt die Strafhöhe des Organmandates nicht mehr 20 Euro, sondern 25 Euro. "Die Einnahmen aus Organstrafmandaten fließen in die allgemeine Stadtkasse und werden zur Finanzierung öffentlicher Dienstleistungen wie Verkehrssicherheit und Infrastruktur verwendet." Die Einnahmen aus dem Vorjahr wolle man an dieser Stelle nicht offenlegen.

Kunden können in den gebührenpflichtigen Kurzparkzonen ihr Fahrzeug für 20 Minuten kostenlos parken. Die Ankunftszeit muss mittels handgeschriebener Notiz oder Parkuhr hinterlegt werden. Wer länger parkt, muss ein Parkticket (50 Cent für eineinhalb Stunden, 50 Cent für jede weitere halbe Stunde) lösen. Die Kurzparkzone gilt von Montag bis Freitag von 7 bis 17 Uhr (bisher 7 bis 19 Uhr). Die Fußgängerzonenregelung in der Altstadt von St. Veit ermöglicht Ladetätigkeiten von Montag bis Freitag von 6 bis 12 Uhr und von 16 bis 20 Uhr sowie samstags von 6 bis 10 Uhr.


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