Verteidiger hegt Zweifel an Schuld: Beschuldigter hatte kein Blut an den Händen
ST. PÖLTEN (ip). Massive Zweifel hegt Verteidiger Bernhard Wagner an der Schuld seines Mandanten, der am Landesgericht St. Pölten wegen schwerer Körperverletzung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 17 Monaten verurteilt wurde. Wagner legte Berufung ein, das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.
Mit Flaschen beworfen
„Nicht schuldig“, erklärte der 29-jährige Kosovare aus dem Bezirk Lilienfeld bereits am ersten Verhandlungstag gegenüber Richter Slawomir Wiaderek. Das Opfer, ein 29-jähriger Angestellter, der um einige Zähne weniger Mitte April dieses Jahres ein St. Pöltner Szenelokal verließ, habe ihn und seinen Bruder als „Tschuschen“ bezeichnet und dass er über ihnen stehe. Aus einem verbalen Streit sei ein Gerangel entstanden, bei dem man sich gegenseitig auch mit Flaschen und Gegenständen bewarf. Die ausgeschlagenen Zähne, so vermute er, seien im Zuge des Gerangels, möglicherweise durch den Faustschlag eines anderen entstanden.
Kein Blut an den Händen festgestellt
Dem gegenüber behauptete das Opfer, dass die „blöden Äußerungen“ von dem Beschuldigten und dessen Bruder gekommen seien. Als beide an seinen Tisch kamen, habe der Bruder mit dem Schütten begonnen, der Angeklagte habe ihn gestoßen und dann habe er einen Schlag gespürt und „Blut und Zähne in der Hand gehabt“.
Für Wiaderek war die Aussage des Opfers glaubwürdig, gegen den Kosovaren sprach darüber hinaus auch eine Vorstrafe wegen Rauferei, die er 2017 bereits erhielt. Wagner kann den Schuldspruch nicht nachvollziehen. Der Angestellte habe eine stark blutende Unterlippe gehabt. Das hätte entsprechende Spuren auf der Faust seines Mandaten hinterlassen. Weder die sofort herbeigeeilten Securitys, noch die kurz danach eintreffenden Polizeibeamten hätten Blut an den Händen des Kosovaren festgestellt.
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