Amtsmissbrauchs-Verdacht
Wöginger unter Beschuss
ÖVP-Bezirksparteiobmann und ÖVP-Klubobmann August Wöginger wird Anstiftung zum Amtsmissbrauch vorgeworfen.
BEZIRK SCHÄRDING. Wie es vonseiten der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) heißt, wurde am 7. Februar ein Auslieferungsbegehren an den Nationalrat geschickt. Demnach geht es um den Verdacht der Anstiftung zum Amtsmissbrauch bei der Bestellung des Vorstands des Finanzamts Braunau-Ried-Schärding im Jahr 2017 (es gilt die Unschuldsvermutung). Wöginger soll damals als Abgeordneter mit dem damaligen Kabinettschef des Finanzministeriums, Thomas Schmid, in der Angelegenheit kommuniziert haben, heißt es in dem Begehren. Dadurch soll einem ÖVP-Bürgermeister aus der Region zu dem Job verholfen worden sein. Eine weitere Bewerberin kam dadurch nicht zum Zug. Sie klagte gegen diese Vorgehensweise und bekam vom Bundesverwaltungsgericht Recht. Laut Gerichtsurteil soll sie nicht nur die bestgeeignete Kandidatin für das Finanzamt gewesen sein, sondern sie war damals bereits Interimschefin des Finanzamtes. Die Bewerberin erhielt wegen angeblicher Diskriminierung eine Schadenersatz-Zahlung.
Leiter nicht mehr im Amt
Mittlerweile ist der ÖVP-Bürgermeister nicht mehr als Vorstand des Finanzamtes im Amt, wie Recherchen der BezirksRundSchau zeigen. Für ein Statement war der Bürgermeister allerdings nicht erreichbar. Und was sagt Wöginger zu den Anschuldigungen? "Es ist immer Sache des Immunitätsausschusses, über die Auslieferungen zu entscheiden. Hier wird nach klaren juristischen Kriterien vorgegangen, um festzustellen, ob ein politischer Zusammenhang gegeben ist. Dem werde ich nicht vorgreifen", heißt es in einer schriftlichen Stellungnahme. Wie Wöginger weiter sagt, habe er sich damals "natürlich gefreut, dass für die Position jemand aus meiner Region zum Zuge gekommen ist. Und ich habe ihn stets für einen qualifizierten und geeigneten Kandidaten für diese Position gehalten. Die anderen Bewerber kenne ich nicht und ich habe auch zu keinem Zeitpunkt Einfluss auf die unabhängige Kommission, die entschieden hat, genommen." Auf die Frage, welche Konsequenzen er, Wöginger, ziehen werde, wenn es zur Auslieferung kommen sollte, erhielt die BezirksRundSchau keine Antwort.
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