Urteil
Verfassungsgerichtshof lehnt Beschwerden von Heinz Schaden ab
Der Verfassungsgerichtshof lehnt die Beschwerde auf Neubemessung der Pension von Ex-Bürgermeister Heinz Schaden ab. Die Neubemessung des Ruhebezuges sei verhältnismäßig. Eine „Benachteiligung“ wurde vom Verfassungsgerichtshof nicht erkannt.
SALZBURG. Dem rechtskräftig verurteilten Politiker Heinz Schaden darf die Pension gekürzt werden, das bestätigt der Verfassungsgerichtshof Österreich (VfGH). Nach der Verurteilung des ehemaligen Salzburger Stadtchefs, Heinz Schaden, im Swap-Prozess kürzte die Stadt Salzburg seinen Ruhebezug. Dagegen legte Schaden Beschwerde ein und ging damit bis zum Verfassungsgerichtshof. Jetzt lehnte auch dieser die Beschwerde ab. Schaden führte die Verfassungswidrigkeit der Bestimmungen des Salzburger Bezügegesetzes 1992 ins Treffen.
Keine „Benachteiligung“ Schadens
Die Neubemessung des Ruhebezuges wurde vom Verfassungsgerichtshof als verhältnismäßig qualifiziert, weil sie an eine tatsächlich verhängte Strafe in einer bestimmten Höhe anknüpft und auf die Dauer der tatsächlich entrichteten Pensionsbeiträge abstellt. "Eine unsachliche 'Benachteiligung' eines pensionierten Politikers gegenüber aktiven Politikern oder aktiven Beamten konnte nicht erkannt werden, weil für diese beiden Gruppen jeweils unterschiedliche Regelungssysteme vorgesehen sind", so der VfGH; "zudem hat Schaden in das nun für ihn geltende System freiwillig optiert."
Das könnte dich auch interessieren:
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.