Leserbrief
"Darf das Finanzamt Bürger ausladen?"
Von großer Verärgerung über die "mündliche Auskunftsverweigerung des Finanzamtes" schreibt F. Huber-Reiter aus Neuhofen im Innkreis und fragt: "Darf das Finanzamt Bürger ausladen?"
"Ich war vor einigen Tagen am Finanzamt Ried, um Formulare zur Arbeitnehmerveranlagung zu holen. Formulare liegen im Vorraum auf, aber das Finanzamt ist für Auskünfte geschlossen und nur telefonisch zu erreichen.
Mehrere Personen haben ihre Verärgerung über die mündliche Auskunftsverweigerung laut und unfreundlich zum Ausdruck gebracht. Ein Anruf beim Finanzamt brachte zuerst eine Warteschleife, dann eine Erklärung, wo man eine Information zur Ausfüllung des Formulars erhalten kann. Schließlich hat sich ein Sachbearbeiter gemeldet. Der konnte mir aber auch nicht helfen. Er hat mich vertröstet, weil er selber nachfragen musste.
Die Warterei hat mir zu lange gedauert und ich habe das Gespräch beendet. Wer hatte denn diese famose Idee, das Finanzamt für Auskünfte zu sperren? Diese Abgehobenheit gegenüber den Bürgern – zumindest sehe ich es so – brauchen wir nicht. Diese Entscheidung zu hinterfragen, ist berechtigt. Behörden sollen unter anderem auch dafür zuständig sein, dem Bürger zu helfen, wenn er Hilfe benötigt und dafür muss Personal an Ort und Stelle zur Verfügung stehen. Die Unzufriedenheit mit verschiedenen staatlichen Stellen ist bereits groß genug.
Mein Vorschlag: Hilfestellung nicht gewähren, sondern anbieten! Und den Bürger nicht uninformiert im Vorraum stehen lassen."
Franz Huber-Reiter
Neuhofen i. I.
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