Fachkräfte in der Gastronomie gesucht
Berufsbild Gastronomie hat kein gutes Image – zu Unrecht, findet Pergs Bezirkswirtesprecher Christian Geirhofer.
SCHWERTBERG. Die Zahl der Lehrlinge, aber auch der Lehrbetriebe in der Gastronomie geht seit Jahren immer mehr zurück. Wer die Lehre abschließt, wechselt danach oft die Branche.
Unregelmäßige Arbeitszeiten
Bezirkswirtesprecher Christian Geirhofer weiß, dass die unregelmäßigen Arbeitszeiten ein schlechtes Licht auf sein Berufsbild werfen. Allerdings betont er: "In vielen anderen Branchen muss man auch am Wochenende arbeiten." Er nimmt hier auch die Wirte selbst in die Pflicht, ihren Beruf nicht schlechtzureden. Als Lehrlingsausbildner im Schwertberger "Mühlviertler Hof" achtet er darauf, die Arbeitszeiten an den Wochenenden für alle möglichst zufriedenstellend einzuteilen. "Man muss sich als Betrieb reinhängen, denn die Lehrlinge sind die Mitarbeiter unserer Zukunft", appelliert Geirhofer an seine Berufskollegen.
Gastronomie ist ein Sprungbrett
Er selbst würde nie tauschen: "Die Gastronomie muss man leben." Junge Menschen könnten in dieser Branche ein tolles Sprungbrett vorfinden, um sich die Welt anzuschauen. Das Ausbildungssystem in Österreich sei nämlich sehr gut, findet Geirhofer. Das lasse sich im internationalen Vergleich auch beweisen: Seine Lehrlinge erzielen bei den "WorldSkills" regelmäßig tolle Erfolge.
Arbeitszeit & Lohn
Die kollektivvertraglichen Bruttolöhne im Gastgewerbe reichen von 1.500 Euro für ungelernte Arbeiter, bis 2.080 Euro für Küchenchefs oder Servicemitarbeiter mit höheren Befugnissen. Die wöchentliche Normalarbeitszeit von 40 Stunden teilt sich auf fünf Tage auf. Ab 1. September darf nach Vereinbarung bis zu 12 Stunden pro Tag und 60 Stunden pro Woche gearbeitet werden. Innerhalb des Durchrechnungszeitraums von 17 Wochen beträgt die durchschnittliche Wochenarbeitszeit dann maximal 48 Stunden. Eine Normalarbeitszeit von bis zu 12 Stunden pro Tag ist möglich, wenn Zeitausgleich in ganzen Tagen, in Verbindung mit Wochenenden gewährt wird. Die wöchentliche Ruhezeit von mindestens 36 Stunden darf sich nur wegen eines „betrieblich unabwendbaren, nicht voraussehbaren Ereignisses“ verschieben. Genaueres auf meinbezirk.at/2782973
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