Verbesserungen ausgehandelt
Mehr Geld und Arbeitszeitverkürzung in der Pflege

Auch Krankenpfleger bekommen ab Februar kommenden Jahres mehr Lohn. | Foto: spotmatikphoto/fotolia
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Für rund 13.500 Fachkräfte im Gesundheits- und Pflegebereich gibt es ab 1. Februar 2021 mehr Geld und Verbesserungen an den Arbeitsbedingungen.

OÖ. „Die Gespräche waren nicht leicht, aber zielführend“, sagt Landeshauptmann Thomas Stelzer zu den Verhandlungen mit den Sozialpartnern bezüglich lange geforderter Verbesserungen bei der Entlohnung und den Arbeitsbedingungen im Gesundheits- und Pflegebereich. So erhalten Fachkräfte in diesem Bereich ab Februar 2021 mehr Geld – für diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger beispielsweise gibt es 169 Euro mehr pro Monat. Außerdem wird die wöchentliche Arbeitszeit für Pflegepersonal in Alten- und Pflegeheimen von 40 auf 39 Stunden pro Woche reduziert. Um die Bedingungen weiter zu verbessern und die Arbeitszeitverkürzung nicht in einer Arbeitsverdichtung enden zu lassen soll unter anderem mehr Geld für zusätzliches unterstützendes Personal da sein. Zusätzlich sollen Altenpflegeeinrichtungen ab einer Anzahl von 60 Betten künftig mehr Personal für den Nachtdienst bzw. einen zweiten Nachtdienst bereitstellen können.

Land und Kommunen machen halbe-halbe

Die Kosten von 33,7 Millionen Euro pro Jahr teilen sich Land Oberösterreich und Städte bzw. Gemeinden. „Mehr wäre nicht möglich gewesen“, sagt Städtebund-Landesgruppen-Vorsitzender und Linzer Bürgermeister Klaus Luger. Insbesondere angesichts der negativen Auswirkungen der Corona-Krise. Letzere hatte aber auch etwas gutes für die Verhandlungen: „Der Druck auf die Arbeitgeber war durch die Krise größter als zuvor“, so Luger. Dennoch: „Beide Seiten können gut mit dem Ergebnis leben“, betont Gemeindebund OÖ-Obmann Johann Hingsamer.

Nicht gültig für UKH und PVA-Anstalten

Die Veränderungen gelten vorerst für den öffentlichen Dienst und die Sozialhilfeverbände, also für Angestellte beim Land, bei Städten und Gemeinden – konkret sind das 13.500 Mitarbeiter – und sind auf Kollektivvertragsbasis festgelegt worden, weshalb in späterer Folge auch die Ordensspitäler und private Einrichtungen betroffen sein werden. Andreas Stangl, Vorsitzender der Fraktion Sozialdemokratischer Gewerkschafterer spicht von einem „Gehaltsunterschiedsverhinderungsparagraphen“, wodurch Angestellte in der Privatwirtschaft nicht benachteiligt werden können. Keinen Effekt haben die Verhandlungen auf Angestellte des von der AUVA betriebenen Unfallkrankenhauses und der Kur- und Reha-Einrichtungen der Pensionsversicherungsanstalt (PVA).

Vertreter der Politik und der Sozialpartner waren bei der Bekanntgabe der Verhandlungsergebnisse zahlreich versammelt. | Foto: BRS
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