Arbeiterkammer: Urlaub rechtzeitig aufbrauchen
OÖ. "Nach der Haupturlaubszeit taucht in der AK-Beratung oft die Frage auf, ob Urlaub eigentlich verjähren kann. Nach der Auszeit im Sommer haben viele noch Urlaubsguthaben stehen", sagt Arbeiterkammer-Präsident Johann Kalliauer. Grundsätzlich verjähre der Urlaub nach zwei Jahren, wobei der angetretene Urlaub immer auf den ältesten Resturlaub angerechnet werde. "Man sollte im eigenen Interesse den Urlaub wirklich verbrauchen", so Kalliauer. "Denn Urlaub trägt wesentlich zum Ausgleich und zur Gesundheit bei."
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