Semperit-Causa: Angeklagte kamen mit blauem Auge davon
Ein ehemaliger Semperit-Betriebsrat soll Arbeitergelder veruntreut haben (die BB berichteten). Inzwischen wurde der Schaden bis auf 32.000 Euro beglichen. 30.000 Euro – so hieß es bei der Verhandlung am Landesgericht am 2. Mai – soll das Unternehmern Semperit selbst zugeschossen haben. Der Betriebsrat und die drei Mitangeklagten kamen mit einer Diversion davon.
BEZIRK NEUNKIRCHEN. Am 2. April fand der Prozess gegen einen ehemaligen Betriebsratsvorsitzenden, 49, der Semperit Wimpassing und seine Mitangeklagten statt.
Dem Mann wird vorgeworfen, von Februar 2013 bis April 2013 186.400 Euro entgegen den geltenden Veranlagungsrichtlinien in das Verrechnungssystem einer Einkaufsgemeinschaft investiert zu haben. Da eine so große Summe nicht von einer Person eingezahlt werden konnte, soll er, gemeinsam mit der Zweitangeklagten, einer 48jährigen Arbeiterin, insgesamt 13 Gutschein-Giftcards auf andere Namen angefertigt haben. Der Drittangeklagte, 39, ist als Bearbeiter von Seiten der Einkaufsgemeinschaft tätig gewesen und die Viertangeklage, 74, war Mitglied in der Gemeinschaft. Beide sollen bei der Registiereung der Namen und beim Übergeben der Gutscheine beteiligt gewesen sein. Zum Verfahren kam es, weil die Zweitangekalgte die Sache angezeigt hat.
Gleich zu Beginn des Prozesses wies der Vertreter des geschädigten Betriebsrates, Dr. Peter Wittmann, daraufhin, dass vom ursprünglichen Schaden von über 186.000 Euro nur mehr 32.000 Euro übrig geblieben sind. Der Rest wurde, unter anderem mit der Abfertigung des Erstangeklagten, zurückgezahlt.
Dank der neuen Gesetzeslage seit 1.1., zuvor gab es für diese Delikte, Untreue und Urkundenfälschung, einen Strafrahmen bis zu zehn Jahren, kam es nun in diesem Prozess zu einer Diversion, sprich einer Beendigung eines Verfahrens ohne Eintrag ins Vorstrafenregister. Der Erstangeklagte wurde zur Zahlung von 1.200 Euro und 240 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt, die Zweite zu 130 Stunden gemeinnütziger Arbeit und insgesamt 5.000 Euro, der Dritte zu 149 Stunden und 5.000 Euro und die Viertangeklagte, die nur eine Mindestrente bekommt, zur Zahlung von 100 Euro und 140 Stunden. Sollten sich beim Erstangeklagten, er ist derzeit arbeitslos- und der Viertangeklagter die Vermögensverhältnisse ändern, könnten weitere Ansprüche auf sie zukommen. Die Diversion ist noch nicht rechtskräftig, da die Staatsanwaltschaft keine Erklärung abgab.
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