Trennung, Streit ums Besuchsrecht & Co.
Mann (43) wegen Körperverletzung und gefährlicher Drohung gegen Tochter verurteilt
Wegen Gewaltanwendung und gefährlicher Drohung gegen seine Tochter, 14 Jahre alt, musste sich ein 43-jähriger türkischer Staatsbürger am Landesgericht Wiener Neustadt verantworten.
NEUNKIRCHEN/WIENER NEUSTADT. Er soll - so die Anklage - in mehreren Angriffen in Neunkirchen seine Tochter geschlagen und ihr gedroht haben, "sie umzubringen, wenn sie sich mit anderen Jugendlichen trifft".
Urteil nicht rechtskräftig
Vor Richter Gerald Grafl zeigte sich der Angeklagte nur teilweise geständig, "wenn ich die Zeit zurückdrehen könnte, würde ich das nicht machen." Was er gemacht habe, das ging aus seinen Aussagen nicht ganz klar hervor. Der ganzen Eskalation ging die Trennung der Eltern voraus. Die Stimmung, immer, wenn der Angeklagte die Kinder abholen wollte, war sehr gespannt. Eines der Kinder: "Er hat schon zornig ausgeschaut." So gab es immer Streit ums Besuchsrecht, an zwei Tagen dürfte es dann zu den Übergriffen gekommen sein. Letztendlich soll das Mädchen eine Ohrfeige, die sehr geschmerzt hat, erhalten haben, ehe es die Polizei anrufen konnte.
Und so stand der Mann vor dem Kadi und wurde nicht rechtskräftig zu drei Monaten Haft und sechs Monaten bedingter Haft verurteilt. Richter Grafl: "Aus strafrechtlicher Sicht haben Sie eine rote Linie klar überschritten."
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