Luxus-Hütte sorgt für Wirbel
![Die Landwirtin zeigt den Vergleich: Die Hütte rechts muss weg, die Riesen-Hütte links wurde ohne ihr Okay bewilligt.](https://media04.meinbezirk.at/article/2014/05/05/7/3647457_L.jpg?1559488634)
- Die Landwirtin zeigt den Vergleich: Die Hütte rechts muss weg, die Riesen-Hütte links wurde ohne ihr Okay bewilligt.
- hochgeladen von Thomas Santrucek
Wegen einer Jagdhütte liegen sich eine Landwirtin und Bürgermeister Franz Pölzelbauer in den Haaren.
SCHRATTENBACH. Sie sieht nicht aus wie eine Jagdhütte, sondern erinnert viel mehr an ein luxeriöses Wochenenddomizil.
Keine spartanische Hütte
Der Prachtbau eines Holzunternehmers aus dem Bezirk besitzt Schlafzimmer, Küche, Dusche, WC, Kühlraum und ein zusätzliches Schlaflager für Jagdfreunde. Klar, dass die Luxus-Hütte nicht unwidersprochen bleibt. Eine Bäuerin und direkte Nachbarin der Hütte beschuldigt den Bürgermeister, dass er als oberste Baubehörde dem Bauherren "nachgeholfen" hat. Mittlerweile gibt es von der Bäuerin zwei Anzeigen gegen den Bürgermeister. Kurios: ÖVP-Bürgermeister Franz Pölzelbauer spricht von mindestens fünf Anzeigen.
Die 55-Jährige über die beanstandete "Hütte": "Der Bau ist 120 Quadratmeter groß und elf Meter hoch." "Der Hütte liegt eine Bedarfserhebung zugrunde", heißt es aus dem Gemeindeamt. Pölzelbauer: "Der Bauakt ist der bestgeprüfte der Gemeinde. Auch Volksanwalt und Staatsanwaltschaft haben ihn geprüft."
Die Landwirtin nimmt der Gemeinde und der Behörde übel, dass sie als direkte Nachbarin keine Mitsprache bei dem Projekt hatte. Sogar Wasser, Strom und Zufahrt zur beanstandeten Holzhütte gehen über ihr Grundstück. "Stimmt nicht. Sowohl sie als auch ihre Anwältin hatten Einsicht in den Bauakt", kontert Pölzelbauer.
Wie die Bäuerin wissen will, hätte das Grundstück ortsansässigen Landwirten zum Kauf angeboten werden müssen, bevor ein Fremder darauf eine Hütte bauen darf: "Außer die umliegenden Landwirte haben kein Interesse", erklärt die Bäuerin. Jetzt hätte die 55-Jährige die Chance zum Zug zu kommen. "Sie kann das Grundstück sofort kaufen", meint der Bürgermeister.
Das sagt die Behörde zur Jagdhütten-Causa
Für die Errichtung der Jagdhütte bzw. des Zufahrtsweges in der Gemeinde Schrattenbach - Anrainer Frau XY - wurden sämtliche notwendige Verfahren ordnungsgemäß durchgeführt, und wurden die durchgeführten Verfahren auch nicht von der Volksanwaltschaft beanstandet. Frau XY wurde vom Bürgermeisters der Gemeinde Schrattenbach über das beabsichtigte Bauvorhaben ordnungsgemäß verständigt. Nachdem innerhalb der bestimmten Frist keine Einwände von Frau Adrigan vorgebracht wurden, ist ihre Parteistellung gesetzlich als Nachbarin erloschen.
Generell ist bei der Errichtung von Jagdhütten festzuhalten, dass die zuständige Baubehörde der Bürgermeister der jeweiligen Gemeinde ist. Die Baubehörde hat die notwendigen Gutachten einzuholen und nach Vorliegen sämtlicher Unterlagen über das eingereichte Projekt zu entscheiden. Die Einbindung der Bezirkshauptmannschaft in Bauverfahren erfolgt daher nur dann, wenn sich die Baubehörde eines fachkundigen Amtssachverständigen der Bezirksverwaltungsbehörde bedient. (...)
Alexandra Grabner-Fritz
Bezirkshauptmann
![Die Landwirtin zeigt den Vergleich: Die Hütte rechts muss weg, die Riesen-Hütte links wurde ohne ihr Okay bewilligt.](https://media04.meinbezirk.at/article/2014/05/05/7/3647457_L.jpg?1559488634)
![Bürgermeister Franz Pölzelbauer beharrt darauf, dass die Gemeinde korrekt vorgegangen wäre.](https://media04.meinbezirk.at/article/2014/05/01/9/3647459_L.jpg?1557385449)
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