Neunkirchen
Kündigungen im Rathaus – jetzt liegt Ball beim Gemeinderat
Vergleichsangebot für Ex-EDV-Mitarbeiter statt knallharter Prozesskurs – da schlug Bürgermeister Herbert Osterbauer (ÖVP) im Jänner dieses Jahres noch andere Töne an. Nun ist der Gemeinderat gefragt. Und diese Entscheidung dürfte spannend werden.
NEUNKIRCHEN/WR. NEUSTADT. Wegen angeblicher Vertrauensbrüche, die sich laut Bürgermeister Herbert Osterbauer (ÖVP) zwei EDV-Mitarbeiter zu Schulden kommen hätten lassen, veranlasste der Stadtchef die Kündigung zweier IT-Mitarbeiter des Rathauses. Der Weg für einen Rechtsstreit schien vorgezeichnet (die BezirksBlätter berichteten).
Am 14. November tagte das Arbeitsgericht unter der Vorsitzenden Gertraud Eppich. Gegenstand war die Verhandlung mit einem gekündigten EDV-Mitarbeiter. Wann der zweite Fall verhandelt wird, steht noch nicht fest.
Geld und Dienstzeugnis
Nach 25 Minuten herrschte beiderseitig Übereinstimmung, "Vergleichsgespräche" zu führen. Inhalt: rund 18.000 Euro brutto für sechs Monatsgehälter inklusive Urlaubszahlungen sollen an den ersten Kläger ausgezahlt werden. Weiters soll auch ein "wohlwollendes Dienstzeugnis" ausgestellt werden. Alles in allem wird von einem "gangbaren Weg für beide Seiten" gesprochen. Stadtamtsdirektor Christof Holzer verfolgte das Verfahren und räumte ein, dass diese Einigung im Gemeinderat am 4. Dezember abgesegnet werden müsse. Und das könnte spannend werden, zumal man bereits läuten hört, dass die Grünen in dieser Entscheidung nicht unbedingt ihren schwarzen Koalitionspartner stützen wollen.
Richterin Eppich gibt beiden Seiten die Möglichkeit bis 15. Dezember etwaige Einsprüche darzulegen, sonst gilt dies als Vergleich.
"Es war keine persönliche Sache von mir, sondern aus meiner Sicht eine Notwendigkeit."
180°-Wende der Stadt
Bemerkenswert in dieser Angelegenheit ist auch die neue Linie der Stadtgemeinde. Im BezirksBlätter-Gespräch am 16. November behauptete der ÖVP-Stadtchef, man sei stets vergleichsbereit gewesen; andererseits meinte er im Jänner dieses Jahres noch: "Nach den vorgefallenen Dingen ist eine Einigung außergerichtlich nicht mehr möglich."
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