2. Bezirk
Keine Strafverfolgung um Amtsmissbrauch bei Sport & Fun Halle
Rund um den Bau der umstrittenen Sport & Fun Halle e dürfte ein weiteres Kapitel zu Ende gegangen sein. Der Grüne Bezirksvize der Leopoldstadt, Bernhard Seitz, warf der Baupolizei Amtsmissbrauch vor. Die Staatsanwaltschaft kann aber nötige Beweise nicht erkennen und teilt mit: „Kein Grund für Strafverfolgung"
WIEN/LEOPOLDSTADT. Eine Baugrube, eine geplante Halle und die Staatsanwaltschaft. Wenn diese drei Faktoren im 2. Bezirk zusammenkommen, dann geht es wohl um die geplante Sport & Fun Halle . Was ist geschehen? Leopoldstädter Bezirksvize Bernhard Seitz (Grüne) ist erklärter Gegner des Vorhabens einer neuen Halle dort in der Venediger Au. Er ortet bei einer Präsentation eines Gutachtens gar Amtsmissbrauch gegenüber der Baupolizei.
Der Grund: Die Baupolizei hätte eine befristete Baubewilligung für fünf Jahre erteilt. Entstehen solle aber ein Halle auf Dauer. Wie passt das zusammen? Laut dem präsentierten Gutachten von Rechtsanwalt Lorenz Riegler sei "davon auszugehen, dass die Baubewilligung in gesetzwidriger Weise erteilt wurde", betonen die Grünen. Nun hat die Staatsanwaltschaft geprüft. Eine Strafverfolgung wird jedoch abgewunken.
"Kein Grund für Strafverfolgung"
So teilt die Stadt Wien in einer Aussendung über diese Entscheidung der Staatsanwaltschaft mit: "Der Vorwurf der Wiener Grünen, im konkreten Fall durch Bezirksvorsteher-Stellvertreter Bernhard Seitz, dass diese Vorgangsweise Amtsmissbrauch darstellt, wurde von der Staatsanwaltschaft geprüft und das Verfahren nun eingestellt, weil es ,keinen Grund für eine Strafverfolgung gibt'"
Will heißen: Die Staatsanwaltschaft kann kein unrechtmäßiges Vorgehen der Baupolizei erkennen. Vielmehr agiere die Behörde ausschließlich auf Grund der Gesetze und hat auch in diesem Fall alle rechtlichen Vorgaben eingehalten. Dieser Entscheid der Staatsanwaltschaft ruft auch Magistratsdirektor Dietmar Griebler auf den Plan.
Er äußert sich kritisch zur Vorgehensweise der Grünen: „Dass neuerdings Führungskräfte als Mittel der gesellschaftlichen Vorführung von politischen Vertreter angezeigt werden, lehne ich strikt ab – wie man sieht, wurde die korrekte Vorgangsweise der Baupolizei von der Staatsanwaltschaft bestätigt – diese Art von Umgang disqualifiziert sich damit von selbst.“
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