Fußball
"Remis" zwischen dem DSV Leoben und Peter Skrivanek?
Die Klage des ehemaligen Geschäftsführers der Vermarktungs-GmbH des DSV Leoben Peter Skrivanek auf Zahlung einer Aufwandsentschädigung könnte jetzt doch Erfolg haben. Bei der Verhandlung am Freitag am Landesgericht Leoben wurde ein Vergleich vorgeschlagen.
LEOBEN. Einen – noch nicht rechtskräftigen – Vergleich haben der Fußballclub DSV Leoben und der ehemalige DSV-Obmann und Geschäftsführer der Vermarktungs-GmbH Peter Skrivanek vor dem Landesgericht Leoben geschlossen. Skrivanek soll eine vom Oberlandesgericht Graz festgelegte Aufwandsentschädigung im mittleren fünfstelligen Eurobereich erhalten, dazu kommen Verfahrenskosten in der Höhe von knapp 23.000 Euro.
Beratung beim DSV Leoben
Der Vergleich ist noch nicht rechtskräftig, weil der Rechtsanwalt des DSV Leoben Andreas Hämmerle diesen Vergleichsabschluss "noch mit seiner Mandantschaft beraten müsse", im konkreten Fall mit dem Geschäftsführer der DSV-Vermarktungs-GmbH Sven Kollmann.
Als Frist für die Annahme des Vergleichs wurde von Richter Philipp Kerner der Freitag, 6. Dezember 2024, festgesetzt. Anderenfalls würde das Verfahren wieder aufgenommen und es müsse ein weiterer Sachverständiger bestellt werden, um eine endgültige Bemessung des Entgeltes für den ehemaligen DSV-Geschäftsführer festzulegen.
Ersturteil wurde revidiert
In erster Instanz war die Klage von Peter Skrivanek im November 2023 vom Landesbericht Leoben abgewiesen worden. Das Oberlandesgericht Graz hat dieses Urteil revidiert, was eine Neudurchführung des Verfahrens in Leoben zur Folge hatte.
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