Covid-Verordnung
Maske oder nicht – Verwirrung in der Leobener Innenstadt

Die Redakteurinnen der RegionalMedien Steiermark Vanessa Gruber und Sarah Konrad (v.l.) begaben sich auf Lokalaugenschein in die Leobener Innenstadt. | Foto: MeinBezirk.at
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  • Die Redakteurinnen der RegionalMedien Steiermark Vanessa Gruber und Sarah Konrad (v.l.) begaben sich auf Lokalaugenschein in die Leobener Innenstadt.
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Obwohl sie schon zum Alltag gehört, ist nicht immer klar, wo tatsächlich eine FFP2-Maske getragen werden muss. Laut Gesetz gilt auch in Einkaufszentren zwischen den Geschäften Maskenpflicht, da die Gebäude als Verbindungsbauwerke gelten. 

LEOBEN. FFP2-Maske aufsetzen oder nicht? Auch nach zwei Jahren Pandemie ist das eine Frage, die sich viele Menschen in unterschiedlichen Bereichen stellen. Immer wieder gab es diesbezüglich Änderungen von Seiten der Bundesregierung – die letzten Lockerungen erfolgten mit 5. März (siehe Infobox unten). Seither müssen FFP2-Masken nur noch an ausgewählten Plätzen getragen werden.

Wie hältst du es mit dem Tragen deiner FFP2-Maske?

Ein Lokalaugenschein in der Leobener Innenstadt macht jedoch deutlich, dass nicht alle Regelungen, die im Bundesgesetzblatt enthalten sind, derart klar beziehungsweise bei der Bevölkerung angekommen sind. Dies wird vor allem beim Besuch des Leoben City Shopping (LCS) deutlich. Immer wieder betreten Frauen und Männer mit der Maske in der Hand das Einkaufszentrum und blicken sich erst einmal aufmerksam um. Einige entscheiden sich schließlich dafür, die Maske aufzusetzen, andere wiederum packen sie rasch wieder ein.

Maske tragen im Einkaufszentrum

"In den Medien wurde zuletzt verkündet, dass die FFP2-Maske nur noch in Supermärkten, Banken, Apotheken und ähnlichen Einrichtungen getragen werden muss", sagt Centermanager Christian Trampus, merkt jedoch an, dass das nicht gänzlich richtig ist. Der Teufel steckt wie so oft im Detail, denn laut Bundesgesetzblatt gilt die FFP2-Maskenpflicht auch für "Verbindungsbauwerke baulich verbundener Betriebsstätten"(Stand 15. März 2022) und dazu zählen Einkaufszentren. Da sich darin im Normalfall Lebensmittelgeschäfte befinden und in diesen eine Maske getragen werden muss, besteht die Maskenpflicht auch in den Verbindungsgängen.

"Theoretisch müsste also von den Besuchern des LCS zwischen den Geschäften eine Maske getragen werden."
Christian Trampus

FFP2-Masken müssen seit den letzten Lockerungen am 5. März nur noch in ausgewählten Bereichen getragen werden. | Foto: pixabay/Antonio_Cansino
  • FFP2-Masken müssen seit den letzten Lockerungen am 5. März nur noch in ausgewählten Bereichen getragen werden.
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Die Hinweisschilder habe man daher noch nicht abgenommen, kontrolliert werde aber seitens des LCS nicht. "Es ist nicht meine Aufgabe, zu überprüfen, ob die Leute eine Maske tragen, schließlich bin ich kein öffentliches Organ", stellt der Centermanager fest. Während nur wenige Menschen von dieser Regelung wissen, tragen laut Einschätzung von Christian Trampus rund 30 Prozent der Besucher:innen von sich aus eine Maske. 50 bis 70 Prozent seien ohne unterwegs.


In folgenden Bereichen gilt die FFP2-Maskenpflicht:

  • in Krankenanstalten, Alten- und Pflegeheimen sowie vergleichbaren Einrichtungen
  • in öffentlichen Verkehrsmitteln samt deren Haltestellen
  • in den Kundenbereichen des lebensnotwendigen Handels
  • in Verwaltungsbehörden bei Parteienverkehr und Verbindungsbauwerken
  • an den Arbeitsorten in den oben genannten Bereichen bei unmittelbarem Kunden- bzw. Parteienkontakt

  • An allen anderen Orten besteht in geschlossenen Räumen weiterhin eine Empfehlung zum Tragen einer FFP2-Maske.

    Zur Post mit, ins Gasthaus ohne Maske

    Doch wie sieht es in anderen Geschäften aus? In Filialen der Post oder Bank, ebenso wie in Trafiken (Zeitungskioske oder Tabakfachgeschäfte) gilt die Maskenpflicht für Betreiber:innen, Inhaber:innen und Mitarbeiter:innen sofern das Infektionsrisiko nicht durch sonstige geeignete Schutzmaßnahmen wie beispielsweise Plexiglasscheiben minimiert werden kann.

    Wer im Zuge eines Einkaufsbummels essen gehen möchte, der kann dies seit 5. März ohne jegliche Einschränkungen tun. Denn seither ist in der Gastronomieweder ein 2G-Nachweis erforderlich, noch muss eine Maske getragen werden. Seitens der Bundesregierung besteht lediglich die Empfehlung dazu.

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