Feuerwehrfreundliche Arbeitgeber
Große Auszeichnung für Leibnitzer Betriebe

Die feuerwehrfreundlichen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber wurden kürzlich von höchster Stelle ausgezeichnet. | Foto: Gregor Waltl
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Die Freiwilligen Feuerwehren sind unentbehrlich. Dazu braucht es auch Betriebe, die Verständnis zeigen, wenn ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die bei den Feuerwehren aktiv sind, plötzlich dienstfrei benötigen.

LEIBNITZ. Bei der Verleihung des Awards „Feuerwehrfreundliche Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber 2024“ wurden gemeinsam mit 22 steirischen Betrieben zwei Unternehmer und Feuerwehrkameraden aus dem Bereich Leibnitz ausgezeichnet: Mit Gottfried Roiko von GWH Roiko in Leibnitz und Leopold Pinnitsch von der gleichnamigen Fleischerei und dem Gasthaus aus Leutschach wurden auch zwei aktive Feuerwehrmänner ausgezeichnet. Auch das Seniorenwohnheim Compass in Gralla und Helmuth Tomberger e.U. aus Hengsberg wurden geehrt.

Diese Betriebe zeichnen sich dadurch aus, so Landeshauptmann Christopher Drexler, dass sie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die bei freiwilligen Feuerwehren tätig sind, für Einsätze und Ausbildungen dienstfrei stellen bzw. das steirische Feuerwehrwesen oder die betriebliche Sicherheit maßgeblich fördern. Gemeinsam mit Landeshauptmann-Stellvertreter Anton Lang, Wirtschaftskammerpräsident Josef Herk und Landesbranddirektor Reinhard Leichtfried wurde diese besondere Auszeichnung verliehen.

GWH Gebrüder Roiko GmbH, Leibnitz: Überreichung der Urkunde durch LH Christopher Drexler, LH-Stv. Anton Lang, WK-Präsident Josef Herk, Feuerwehr-Kommandant Reinhard Leichtfried (v.r.).  | Foto: Land Steiermark/ Binder
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Die ausgezeichneten Betriebe

GWH Gebrüder Roiko GmbH
Das seit 1990 bestehende Unternehmen in Leibnitz beschäftigt 12 Mitarbeiter, von denen sechs aktive Feuerwehrmitglieder sind, einige davon in Führungspositionen. Diese Mitarbeiter werden uneingeschränkt für Einsätze, Übungen sowie Fort- und Weiterbildungen freigestellt.

Gasthaus-Fleischerei Pinnitsch, Leutschach an der Weinstraße: Überreichung der Urkunde durch LH Christopher Drexler, LH-Stv. Anton Lang, WK-Präsident Josef Herk, Feuerwehr-Kommandant Reinhard Leichtfried (v.r.). | Foto: Land Steiermark/Binder
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Gasthaus-Fleischerei Pinnitsch
Leopold Pinnitsch, Geschäftsführer eines Gasthauses mit Fleischerei am Leutschacher Hauptplatz, ist auch eine zentrale Stütze der örtlichen Feuerwehr. Dank seiner Nähe zum Feuerwehrhaus ist er beim Sirenenalarm oft einer der Ersten vor Ort – etwa 100 Mal im Jahr – und übernimmt im Einsatz wichtige Funktionen wie Maschinist oder Einsatzleiter. Zudem versorgt er bei längeren Einsätzen eigeninitiativ die Feuerwehrkräfte und stellt bei Bedarf seinen Fuhrpark, Kühlhäuser oder Griller etc. kostenlos zur Verfügung.

Helmuth Tomberger e.U., Hengsberg: Überreichung der Urkunde durch LH Christopher Drexler, LH-Stv. Anton Lang, WK-Präsident Josef Herk, Feuerwehr-Kommandant Reinhard Leichtfried (v.r.).  | Foto: Land Steiermark/Binder
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Helmuth Tomberger e.U.
Die Firma Tomberger beschäftigt zehn Mitarbeiter, von denen vier, einschließlich des Unternehmers selbst, aktive Feuerwehrmitglieder sind – eine Tradition, die bereits von seinem Vater und Großvater bei der FF Schönberg gepflegt wurde. Zwei weitere Mitarbeiter sind Mitglieder regionaler Feuerwehren. Dies unterstreicht die starke Verbindung des Unternehmens zur Feuerwehr. Das örtliche Feuerwehrwesen wird auch durch kostenlose Bereitstellung von Geräten für Instandhaltungsarbeiten unterstützt.

SWH Compass Gralla, Leibnitz: Überreichung der Urkunde durch LH Christopher Drexler, LH-Stv. Anton Lang, WK-Präsident Josef Herk, Feuerwehr-Kommandant Reinhard Leichtfried (v.r.). | Foto: Land Steiermark/Binder
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SWH Compass Gralla
Der Kommandant der FF Obergralla, der im Unternehmen tätig ist und dort unter anderem für den vorbeugenden Brandschutz zuständig ist, kann seinen Arbeitsplatz für Einsätze oder sonstige unaufschiebbare Feuerwehrtätigkeiten verlassen, um seinen Führungsaufgaben nachzugehen, ohne die Stunden später einarbeiten zu müssen. Generell zeigt sich der Arbeitgeber sehr aufgeschlossen gegenüber dem örtlichen Feuerwehrwesen und unterstützt dieses, wo und wie immer möglich.

Lücke im Gesetz

Seit geraumer Zeit wird, wie es anlässlich dieser Ehrung wieder Thema war, von manchen Betrieben sowie Feuerwehren eine finanzielle Abgeltung der Fehlzeiten von Einsatzkräften am Arbeitsplatz für die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber gefordert. Ein 2019 beschlossenes Gesetz sieht dies nur unter gewissen Voraussetzungen vor: Demnach müsse es sich um ein Großschadensereignis mit mindestens 100 Einsatzkräften handeln, was jedoch nicht dem Tagesgeschäft der Feuerwehren entspricht, argumentiert man.

Zudem gilt das Gesetz nicht für alle: „Wir haben sehr viele Selbstständige sowie Landwirtinnen und Landwirte, die auch keinen Anspruch haben. Denn man hat nur Anspruch, wenn man angestellt ist bei einem Unternehmen“, so ein Unternehmer und Kommandant. Statistisch gesehen finden die meisten Einsätze gerade an Werktagen statt. Es wurde auch wieder einmal von der öffentlichen Hand gefordert, dass bei Stellenausschreibungen eine Bevorzugung von Einsatzkräften bei gleicher Qualifikation durchgeführt werden solle.

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