Heizkostenzuschuss ab 3.11. beantragen
KREMS. Das Land NÖ unterstützt im kommenden Winter hilfsbedürftige Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher wieder mit einem einmaligen Heizkostenzuschuss. Den Zuschuss in der Höhe von 150 Euro können folgende Personen beziehen: BezieherInnen einer Mindestpension (Ausgleichszulage) oder einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, BezieherInnen von Kinderbetreuungsgeld oder eines Kinderbetreuungszuschusses und sonstige Personen, deren Familieneinkommen den Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt. Antragsteller müssen das Einkommen aller im Haushalt lebenden Personen nachweisen. Kremser BürgerInnen können Anträge ab 3. November 2014 bis 30. März 2015 beim Amt für soziale Verwaltung, Obere Landstraße 4, Zimmer 45 und 46, von 8 bis 11.30 Uhr einbringen. Info: Tel. 02732/801-311, www.noe.gv.at/hkz
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