Lärmregelung in den Gemeinden
So laut dürfen die Kremser sein
Während man in der einen Gemeinde mittags Rasen mähen darf, ist das in einer anderen ein No-Go.
BEZIRK KREMS. Ruhezeiten regeln jede Gemeinde selbst. In vielen Ortschaften ist zum Beispiel Rasen mähen oder bohren in der Mittagszeit verboten. Hier eine Übersicht, wie es in den Kremser Gemeinden geregelt ist.
Kein lautes Türenschließen
Die Immissionsschutz-Verordnung der Stadt Krems regelt seit 2018, wann gemäht, gehämmert und gefeiert werden darf – und auch ein paar andere Dinge. Zwischen 20 und 7 Uhr sind in Krems unter anderem das unnötige Laufenlassen von Motoren und der Betrieb von lärmerzeugenden Maschinen und Geräten wie Rasenmäher, Motorspritzpumpen und Ähnliches verboten. An Samstagen gilt das bereits ab 17 Uhr, an Sonn- und Feiertagen den ganzen Tag. Explizit wird in der Verordnung auch das „übermäßig laute Schließen von Türen“ zu diesen Zeiten untersagt. Beziehungsstreitereien sollten daher wenn möglich tagsüber vonstattengehen. Außerhalb von geschlossenen Räumen, insbesondere in Gärten und Höfen von Gaststätten und Buschenschank-Lokalen, ist ab 22 Uhr ruhestörendes singen, musizieren und ähnliches Verhalten untersagt. Lärm-Verursacher sind sogar verpflichtet, amtliche Überprüfungen (zum Beispiel Messungen etc.)
Krems: Bis auf Partys ist es ruhig
zu dulden. Doch trotz der harten Regeln gibt es in Krems recht wenig Probleme bezüglich Lärm. „Seit Anfang 2023 erfolgten keine Anzeigen wegen Verstößen gegen die Kremser Immissionsschutz-Verordnung“, so Hannes Zimmermann, Bereichsleiter Bezirksverwaltung und Gemeindebehörde am Magistrat Krems, auf Nachfrage. Nur laute Privatpartys in der Nacht sind laut Zimmermann problematisch. Diese fallen unter das NÖ Polizeistrafgesetz. Seit Anfang 2023 gab es in Krems bereits über 100.
Langenlois & Gföhl setzen auf Vertrauen
Es gibt auch einige Gemeinden ohne eine vorgeschriebene Ruhezeit. So zum Beispiel in Langenlois, wie uns Isabella Höllmüller von der Stadtamtsdirektion bestätigt. Hier kann man also theoretisch mähen, wann man will.
Auch in der Gemeinde Gföhl gibt es keine Lärmschutzverordnung. „Im Sinne einer guten Nachbarschaft bitten wir, folgende Ruhezeiten zu beachten: An Werktagen zwischen 12 und 14 Uhr und von 20 bis 8 Uhr beziehungsweise an Sonn- und Feiertagen“, heißt es auf der Homepage der Gemeinde.
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