Landesgericht
Putzfrau bediente sich aus Frühstückskassa
Trotz einer einschlägigen Vorstrafe wegen Diebstahls, kam die 53-Jährige mit neun Monaten bedingter Haft und einer unbedingten Geldstrafe davon.
BEZIRK KREMS. Nachdem sie schon zuvor über eine Firma Reinigungsdienste in der Frühstückspension in Mautern geleistet hatte, beschäftigte man die Frau im Juni 2024 als selbstständige Putzfrau.
Unregelmäßigkeiten
Kurz nach ihrem Beginn fielen Unregelmäßigkeiten auf. Aus der Getränkeautomatenkassa, der Trinkgeldkassa und der Frühstückskassa fehlten Bargeldbeträge.
Kamera
Die Polizei riet zu einer Kameraüberwachung, zudem wurden die Geldscheine fotografiert, die Seriennummern notiert und die Geldtaschen wieder in der Kassa platziert.
In die Falle getappt
Prompt wurde die Diebin am 16. Juni gefilmt, als sie zugriff und einen 50-Euro-Schein einsteckte. Die innerbetrieblichen Recherchen ergaben, dass die Serbin insgesamt sechs Mal Geldscheine während ihrer Arbeit aus den Kassen genommen hatte. Gesamtschaden 735 Euro.
Nur einen Diebstahl zugegeben
Die wegen gewerblichen Diebstahls Angeklagte gab vor Gericht nur den gefilmten Griff in die Kassa zu, bestritt die restlichen Diebstähle, allerdings war das für die Richterin unglaubwürdig. Sie verurteilte die 53-Jährige zu neun Monaten bedingter Haft und zu einer unbedingten Geldstrafe von 2160 Euro. 210 Euro, die bei der Diebin beschlagnahmt worden waren, händigte die Richterin dem Geschädigten aus. Den restlichen Schaden von 525 Euro will die 53-Jährige in Raten abstottern. Eine neunmonatige, noch offene bedingte Haftstrafe aus dem Jahr 2022 wurde von drei auf fünf Jahre Bewährung verlängert. Damals hatte die Frau in einem Wiener Spital einer Patientin Bargeld gestohlen. -Kurt Berger
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