Landesgericht Krems
Freispruch für Unternehmerin, die Kundin abgezockt haben soll
Ein Schöffensenat sprach die Selbstständige vom Vorwurf des vorsätzlichen schweren gewerbsmäßigen Betrugs frei.
KREMS. Schwere Vorwürfe gegen eine 38-jährige Selbstständige aus dem Bezirk. In der Anklage der Staatsanwaltschaft ist von schwerem gewerbsmäßigem Betrug die Rede. Die 38-Jährige soll einer Kundin, die zur Freundin wurde, im Jahr 2021 79.500 Euro herausgelockt haben.
Täuschung
Die Selbstständige soll der Freundin vorgegaukelt haben, ihr alles so schnell wie möglich zurückzuzahlen. Die Geldbeträge flossen teils per Barübergabe oder Überweisungen an die Beschuldigte. Schließlich übernahm die Freundin auch noch einen Leasingvertrag für einen Pkw für die Angeklagte.
Notlage
Die 38-Jährige bekannte sich nicht schuldig. Aus einer Kundin sei eine innige Freundschaft geworden, man habe sich auch Privates anvertraut. Wegen der Corona-Krise und kriminellen Machenschaften ihres Bruders, der ihr Konto plünderte, sei sogar die Exekution und Versteigerung ihrer Eigentumswohnung im Raum gestanden. In dieser Notlage habe ihr die Freundin geholfen.
Heute noch dankbar
Sie sei ihr heute noch dankbar dafür. Sie sei dadurch wieder auf die Beine gekommen. Die Freundin habe nie auf einem konkreten Rückzahlungstermin der Schulden bestanden. Im Gegenteil, sie habe ihr signalisiert, dass kein Stress bestehe.
Immer vorgehabt zurückzuzahlen
Sie habe immer vorgehabt, die Darlehen zurückzuzahlen und der Freundin auch einen Plan dafür präsentiert. Durch den vorzeitigen Verkauf eines Leasing-Luxusautos im Wert von mehr als 100.000 Euro hätte sie viel Erlös erzielen wollen, um auch ihre Schulden zu tilgen. Leider sei der Plan nicht aufgegangen. Jedoch habe sie im Mai 2024 alle ausstehenden Haftungen beglichen.
Nur Kleinbeträge
Das Opfer sagte aus, dass sie einfach vermeiden wollte, dass die Freundin auf der Straße lande. Sie glaube heute, dass sie getäuscht worden sei und ihr die Notlagen nur vorgegaukelt wurden. Es habe kleinere Rückzahlungen gegeben, aber immer nur Bruchteile der Summe. Aus privaten Gründen hätte sie schließlich per Anwalt die Rückzahlung gefordert. Dies habe dazu geführt, dass man am Bezirksgericht einen Vergleich über die geforderte Summe geschlossen und Rückzahlungsraten vereinbart habe.
Fristen nicht eingehalten
Erst nachdem diese Fristen nicht eingehalten wurden, habe man Klage eingebracht.
Der Schöffensenat glaubte der Angeklagten, dass sie immer rückzahlungswillig gewesen sei. Auch die Tatsache, dass die Schulden noch vor der Verhandlung beglichen wurden, führte letztlich zu einem Freispruch für die Angeklagte. Nicht rechtskräftig. -Kurt Berger
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