Landesgericht Krems
Ein Koffer und ein Zeuge als Schauspieler

- Polizeieinsatz in Hadersdorf (Symbolbild).
- Foto: pixabay
- hochgeladen von Kurt Berger
Ein 37-jähriger Iraner wurde anklagekonform nicht rechtskräftig zu 18 Monaten Haft, davon 16 Monate bedingt, verurteilt.
KREMS-LAND. Am 1. März 2025 begab sich der 37-Jährige zu der Wohnung im Bezirk Krems-Land, aus der er einige Zeit zuvor ausgezogen war. Er wollte dort einen Koffer mit seinen Habseligleiten abholen, der zurückgeblieben war.
Gott wird dich strafen
Als er den Koffer nicht in der vermuteten Garage vorfand, rief er seinen Vermieter an. Als sich dieser wenig auskunftsfreudig zeigte, begann er den Mann am Telefon zu beschimpfen. Nachdem dieser aufgelegt hatte, schrieb er ihm Nachrichten, in denen er den Vermieter und dessen Familie gefährlich bedrohte. Dieser verständigte die Polizei.
Laut und aggressiv
Ein Streifenwagen fuhr zur angegebenen Adresse. Dort zeigte sich der 37-Jährige von Anfang an aggressiv gegenüber den Beamten. Nachdem mehrere Ermahnungen nichts fruchteten, wurde die Festnahme ausgesprochen, dem Renitenten Handschellen angelegt, und er wurde auf die Polizeiinspektion Hadersdorf gebracht. Dort beschuldigte er bei seiner Einvernahme die Beamten. Sie hätten ihm zumindest 10 Ohrfeigen verpasst und ihm gegen sein frisch operiertes Bein getreten.
Am Landesgericht Krems musste sich der Iraner wegen gefährlicher Drohung, Widerstands gegen die Staatsgewalt, Verleumdung und falscher Beweisaussage verantworten. Der bisher unbescholtene 37-Jährige, vertreten vom Kremser Anwalt Sandro Marko, bekannte sich nicht schuldig. Sein Verteidiger sagte anfangs, dass die Sprachnachrichten nicht ernst gemeint gewesen seien und es zudem Missverständnisse durch die Sprachbarriere gegeben haben könnte. Außerdem sei bei der Einvernahme seines Mandanten kein Dolmetscher zugegen gewesen.
Bei Vorwürfen geblieben
Der Beschuldigte blieb bei seinen Anschuldigungen, dass ihn die Beamten geschlagen hätten. Die Polizeibeamten widersprachen dem erwartungsgemäß. Ein Nachbar, der die Verhaftung von seinem Balkon mitverfolgt hatte, bestätigte, dass die Polizisten keine Gewalt angewandt hätten und demonstrierte dies der Richterin anschaulich, mit einer durchaus beachtlichen schauspielerischen Leistung.
Summa summarum gab es anklagekonform 18 Monate Haft, davon 16 Monate bedingt. Da dem Angeklagten die U-Haft angerechnet wird, kann er in zwei Wochen heimgehen. Urteil nicht rechtskräftig. -Kurt Berger



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