Aus Wut, Trauer & Schmerz hat er „einfach hing‘haut“

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Der 19-jährige Bruder des am 5.8.2009 bei einem Einbruch in den Merkurmarkt von einem Polizisten erschossenen 14-jährigen Florian P. stand letzte Woche wegen schwerer Körperverletzung vor dem Landesgericht Krems.
KREMS (MR). Nach der Anklage der Staatsanwaltschaft soll der Bruder des Florian P. am 6. August 2009 dem Kremser Fotografen Philipp T. einen Faustschlag ins Gesicht versetzt haben, der einen Bruch der linken Augenhöhle zur Folge hatte.
Vorfall gestanden
Der Angeklagte gestand zwar den Vorfall zu, bekannte sich aber nicht schuldig. Er habe sich von dem Fotografen provoziert gefühlt (angeblich soll dieser am Vortag beim Fotografieren gelacht haben). Nach dem blutigen Drama im Einkaufsmarkt habe er sich nicht mehr kontrollieren können, aus Wut, Trauer und Schmerz habe er „einfach hinghaut“.
Gutachten sprach gegen Täter
Das eingeholte Gutachten eines gerichtlichen Sachverständigen gestand dem Angeklagten zwar eine erhebliche Beeinträchtigung zu, befand aber, dass er sein Verhalten ungeachtet der Ausnahmesituation habe steuern können – zumal sich der Vorfall einen Tag nach der angeblichen Provokation ereignet hat.
Darüber hinaus wurde ihm noch eine versuchte Nötigung zur Last gelegt, weil er im Herbst 2009 gemeinsam mit dem mitangeklagten Blerim A. einen 20-jährigen Langenloiser unter Gewaltanwendung „zum Reden bringen“ wollte – angeblich soll dieser mehr über weitere Beteiligte beim Merkureinbruch gewusst haben. Richter Gerhard Wittmann verurteilte den Angeklagten wegen der Vergehen der schweren Körperverletzung und der versuchten Nötigung zu einer Zusatzstrafe von fünf Monaten, für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt (er war erst kürzlich wegen eines Suchtmitteldelikts zu einem Monat bedingt verurteilt worden). Er erbat drei Tage Bedenkzeit, das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.
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