ÖAMTC-Fahrtest: Wie Alkohol die Sinne beeinträchtigt
Alkohol trübt die Sinne . Es steigt die Risikobereitschaft und die Fahrtüchtigkeit wird falsch eingeschätzt.
KÄRNTEN. "Ich fahre auch nach Alkoholkonsum noch sehr gut" – dieser Satz wird auch heuer wieder von einigen Christkindlmarkt-Besuchern zu hören sein.
Falsche Selbsteinschätzung
Um herauszufinden, wie es tatsächlich um Fahrsicherheit und Selbsteinschätzung nach Alkoholkonsum steht, hat der ÖAMTC im Fahrtechnikzentrum Teesdorf einen Auto-, Rad- und E-Tretroller-Fahrtest mit 16 Teilnehmern organisiert. "Dabei wurde klar, dass sich die Fahrsicherheit mit allen Fahrzeugen schon im Bereich der 0,5 Promille verschlechtert", fasst ÖAMTC-Verkehrspsychologin Marion Seidenberger zusammen.
Je lockerer und gelöster die Probanden durch den steigenden Alkoholspiegel wurden, desto mehr schätzten sie ihr Fahrverhalten und ihren tatsächlichen Atemalkohol-Gehalt falsch ein.
Der Test zeigt außerdem: Auch innerhalb der erlaubten Grenzwerte wird zum Teil schneller, ungenauer und unsicherer gefahren.
Rad und E-Tretroller sind keine Alternativen
Im Rahmen des Tests mussten die Teilnehmer einen Parcours samt Fahraufgaben mit dem Pkw, dem Rad und auch mit einem E-Tretroller absolvieren. Zuerst durften sie sich an die Fahrzeuge gewöhnen, bevor sie mit 0,5 bzw. 0,8 Promille (nur noch mit Rad und E-Tretroller) unterwegs waren. "Schon bei 0,5 Promille wurden mehr Fehler als bei der nüchternen Fahrt gemessen, aber viel deutlicher ist der Sprung zu 0,8 Promille", berichtet Seidenberger.
Reaktionssicherheit, Genauigkeit, Gleichgewichtssinn sowie Feingefühl lassen eindeutig nach und vor allem das Bremsen bereitet den beeinträchtigten Lenkern Probleme. "Die Ergebnisse zeigen, dass Rad und E-Tretroller keine Alternativen zum Auto sind, wenn man bereits betrunken ist. Das Eigen- und Fremdverletzungsrisiko steigt mit zunehmendem Beeinträchtigungsgrad. Das wichtigste Fahrmanöver – Bremsen – findet schwach und verspätet statt", so die ÖAMTC-Verkehrspsychologin.
Grenze bei E-Tretroller
Juristisch gesehen fallen E-Tretroller unter die Kategorie "Fahrrad". Damit gilt für sie die 0,8 Promille-Grenze und man muss auf der Fahrbahn oder auf dem Radweg fahren. In manchen Bundesländern werden diese Vorschriften mitunter nicht für anwendbar gehalten. "Dennoch empfehlen wir jedenfalls sowohl aus Sicherheitsgründen als auch wegen möglicher straf- und zivilrechtlicher Haftung, die für Radfahrer geltende Grenze von 0,8 Promille keinesfalls zu überschreiten", so Seidenberger.
So wurde getestet
Zu Beginn des Alkohol-Fahrtests machten sich alle 16 Teilnehmer, davon acht Frauen und acht Männer mit dem Auto, dem Fahrrad sowie dem E-Tretroller vertraut und drehten ihre ersten nüchternen Runden auf dem jeweiligen Parcours.
Alle drei Fortbewegungsmittel waren mit Sicherheitstelematik-Geräten verkabelt, um sämtliche Daten wie Beschleunigung, Verzögerung, Seitenkräfte oder Fahrtdauer zu messen.
Im ersten Durchlauf unter Alkoholeinfluss hatten die Teilnehmer durchschnittlich 0,43 Promille, im zweiten 0,8.
Zur Selbsteinschätzung wurden Fragebögen beantwortet. Polizisten sowie der Chefarzt der Landespolizeidirektion Wien führten die Alkoholtests mit geeichten Messgeräten durch.
Vorsicht am Christkindlmarkt
Auch im Ausland gibt es viele Christkindlmärkte, die mit Punsch und Glühwein locken. Doch Vorsicht: Autofahrer sollten den Genuss von alkoholischen Getränken auch im Ausland meiden, wenn sie noch selbst fahren möchten.
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