"Vorfall nicht angezeigt"
Aufforderung zur Prostitution in Klagenfurt
Als sie am Abend auf ein Taxi in der Klagenfurter Innenstadt wartete, wurde eine junge Frau von einem Mann belästigt, der sie dazu drängen wollte, gegen Bezahlung Geschlechtsverkehr mit ihm zu haben. Der Fall wurde auf der Instagram-Seite "Klagenfurt_Elite" publik. MeinBezirk sprach daraufhin mit der Polizei.
KLAGENFURT. Auf der Instagram-Seite "Klagenfurt_Elite" kursierte ein Beitrag, in dem Mädchen beziehungsweise junge Frauen davor gewarnt werden, wenn sie in der Nacht oder am Abend noch draußen unterwegs sind. Eine junge Frau wurde, während sie auf ein Taxi in der Klagenfurter Innenstadt wartete, von einem Mann angesprochen und immer wieder gefragt, ob sie mit ihm ein "bisschen Spaß" gegen Bezahlung haben möchte. Eine eindeutige Aufforderung zur Prostitution.
Nicht lockergelassen
In einem Mitschnitt des Gesprächs, der ebenfalls auf "Klagenfurt_Elite" zu finden ist, hört man, wie der Mann der jungen Frau 200 Euro für ein "bisschen Spaß" anbietet. Die Frau meinte daraufhin sichtlich beunruhigt, dass sie nachhause muss, doch der Mann lässt nicht locker und fragte sie immer wieder. Er bot ihr sogar an, sie danach nachhause zu bringen. Außerdem soll er immer wieder zu ihr hingekommen sein und wieder und wieder dasselbe gefragt haben. Wie die Sache letztendlich ausging, ist nicht klar.
Nicht zur Anzeige gebracht
Mario Nemetz, Pressesprecher der Landespolizeidirektion Kärnten, erzählte MeinBezirk, dass "ein solcher oder ähnliche Vorfälle der Polizei Klagenfurt in letzter Zeit nicht zur Anzeige gebracht wurden. Im Allgemeinen wäre es seitens der Betroffenen ratsam vor Veröffentlichung solcher Vorfälle in diversen sozialen Medium Plattformen Anzeige bei der Polizei zu machen. Zumeist führen zeitnahe Anzeigen auch zu einem positiven Ermittlungsergebnis für betroffene Opfer".
Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren
Betreffend der Strafbarkeit kommt es laut Nemetz auf das Alter der Frau an: "Wer eine Person, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, unmittelbar durch Entgelt dazu verleitet, eine geschlechtliche Handlung an ihm oder einem Dritten vorzunehmen oder von ihm oder einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen".
Was ist Prostitution laut Gesetz
Laut Kärntner Prostitutionsgesetz versteht man unter Ausübung der Prostitution die gewerbsmäßige Duldung sexueller Handlungen am eigenen Körper oder die gewerbsmäßige Vornahme sexueller Handlungen. Gewerbsmäßig sind Handlungen wenn sie mit der Absicht ausgeführt werden, um sich durch ihre wiederkehrende Begehung längere Zeit hindurch ein nicht bloß geringfügiges fortlaufendes Einkommen zu verschaffen.
"Mehr als bloßes Überreden"
Laut Strafgesetzbuch bezieht sich das Zuführen einer Person zur Prostitution nicht auf eine einzelne geschlechtliche Handlung oder einen einzelnen Sexualakt. Das Zuführen ist mehr als ein bloßes Überreden zur Prostitution. Die Abgrenzung, welche Delikte durch die Tathandlung gesetzt wurden, muss in jedem Einzelfall im Zuge der Ermittlungen, nach der Anzeigenerstattung beurteilt werden.
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