Beim "Pickerl" gibt es Erleichterungen
(niko). Erleichterungen beim "Pickerl": Werden bei einer Fahrzeug-Begutachtung Mängel festgestellt, die die Ausfolgung einer Begutachtungsplakette ("Pickerl") verhindern, müssen in Zukunft bei einer Nachprüfung in derselben Prüf- oder Begutachtungsstelle innerhalb eines Zeitraumes von vier Wochen und bei maximal 1.000 zwischenzeitlich zurückgelegten Kilometern nur mehr die Mängelpositionen überprüft werden; eine vollständige Prüfung ist nicht mehr erforderlich.
Diese gesetzliche Neuerung tritt mit 1. Februar 2016 in Kraft.
Du möchtest selbst beitragen?
Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.