Flugschulen - EU - Zusammenarbeit
Rechtssicherheit für die Flugschulen
Neue Rechtssicherheit für grenzüberschreitende Zusammenarbeit von EU-Paragleiter-Flugschulen; hohe touristische Wertschöpfung.
KÖSSEN. Der Paragleiter-Flugsport liegt im Trend und hat scih auch für den Tourismus zu einem wesentlichen Wirtschaftsfaktor und Wertschöpfungs-Motor entwickelt. Europaweit betreiben mehr als 500.000 Flugsportler dieses Hobby. Kössen ist einer der hochfrequentierten Hotsports der Szene.
Einen wesentlichen Anteil an der rasanten Entwicklung haben die Gleitschirm-Flugschulen. In allen EU-Ländern bedürfen die Ausbildungsunternehmen in der Regel einer Genehmigung durch die jeweilige nationale Luftfahrtbehörde. Die Flugausbildung bis zum Erhalt einer offiziellen Paragleiter-Lizenz ist europaweit normiert und unterteilt sich in eine Grundausbildung und eine fortführenden Höhenflugausbildung. Dabei bieten sich enge Kooperationen zwischen deutschen und österreichischen Flugschulen an. Die Anfänger-Lehrgänge erfolgen in Nähe der großen Ballungszentren und werden dann im Rahmen eines „Fliegerurlaubs“ mit Höhenflügen und Alpineinweisung bis zum Abschluss der Flugausbildung, in alpinen Fluggebieten fortgesetzt.
"So lernen die Flugsport-Fans nicht nur die speziellen Flugbedingungen im Gebirge kennen, sondern finden in den alpinen Flugsportdestinationen auch ihre 'fliegerische' Heimat, wohin sie später als willkommene Flugsportgäste - zur Freude der heimischen Hotellerie, Gastronomie und der Bergbahnen - immer wieder gerne zurückkehren",
erklärt Sepp Himberger von der Flugschule Kössen.
Rechtsunsicherheit
Wegen fehlender sekundärrechtlicher Vorschriften für die Luftfahrt im EU-Recht herrschte in
Österreich für solche Kooperationen weitgehend Rechtsunsicherheit. Alle Bemühungen für
eine diesbezügliche nationale Regelung schlugen vorerst fehl. Jahrelang schien eine praktikable, unbürokratische und auf EU-Recht basierende Lösung in Österreich unmöglich zu sein. Himberger dazu:
„Auf Anraten der EU-Kommission haben wir uns schlussendlich an SOLVIT gewandt, einer Art Mediationsstelle der Europäischen Kommission zur Behebung von bürokratischen Hemmnissen. Dort prüfte man unsere Beschwerde in Hinblick auf die Rechtskonformität einer bewilligungsfreien, grenzüberschreitenden Zusammenarbeit von deutschen und österreichischen Flugschulen nach EU-Primärrecht, bis hin zum Vorwurf der Diskriminierung durch die österreichischen Behörden. Unsere Rechtsansicht wurde klar bestätigt!“
Basierend auf EU-rechtlichen Vorgaben haben die neuerlichen Verhandlungen auf
Beamtenebene, zwischen SOLVIT, dem Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaft
(Europa-Agenden) und dem Bundesministerium für Klimaschutz (Luftfahrt-Agenden) auch
die erhoffte Lösung gebracht:
- Für Kooperationen von deutschen und österreichischen Flugschulen in Österreich
- bedarf es keiner weiteren bzw. zusätzlichen nationalen Bewilligung.
- Das im österreichischen Luftfahrtgesetz normierte Erfordernis eines Betriebssitzes in
- Österreich soll für die Gastflugschulen fallen.
- Und wird etwa von einer deutschen Flugschule eine eigenständigen
- Ausbildungsbewilligung in Österreich beantragt, ist die besehende deutsche
- Bewilligung im österreichischen Bewilligungsverfahren zu berücksichtigen.
Himberger weiter:
„Allein in Mitteleuropa gibt es an die 200 GleitschirmFlugschulen, die meisten suchen Ausbildungskooperationen im Alpenbereich. Bislang waren
sie gezwungen, mit ihren Flugschülern dafür nach Italien, Slowenien und Kroatien
auszuweichen. Rechnet man die Flugsaison über bis zu 100 Flugschülern pro Flugschule, so ergibt das eine stattliche Zahl von 10.000 neuen Flugsportgästen pro Jahr. Diese verweilen in der Regel zehn Tage in den alpinen Flugsportdestinationen, um dort 40 Höhenflüge für den Abschluss der Ausbildung zu absolvieren. Dies bringt 100.000 zusätzliche Nächtigungen für die örtlichen Hotels und Pensionen, ein entsprechendes Pensum an Verpflegung für die
Gastronomie und 400.000 zusätzliche Bergfahrten mit unseren Seilbahnen. Dazu kommen noch Start- und Landegebühren, Gebühren für Prüfungen und Fluglizenzen, zusätzliche Umsätze für den Fachhandel und die vielen kleinen Check-Betriebe. Es kann von einer zusätzlichen jährlichen Wertschöpfung aus der Flugsportszene von 20 Millionen Euro ausgegangen werden."
Der Problemlösung komme laut Himberger insofern auch Bedeutung zu, dass hier fundierte und richtungsweisende EU- und binnenmarktrechtliche Aspekte aufgezeigt wurden, welche auch für Flugschul-Kooperationen in anderen EU-Staaten Anwendung finden werden.
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