"Verfahren" für Wandbild an Pfarrkirche: Fachliches Verfahren wird eingeleitet
Gespräch über das "Wandbild" an der Stadtpfarrkirche zwischen Pfarre und Stadt; nun Verfahren nach dem SOG.
KITZBÜHEL (niko). Bgm. Klaus Winkler betonte die kulturelle Bedeutung der Kirche als Teil eines historischen Gebäudeensembles. Der historische Altstadtkern unterliege zudem den Bestimmungen des Stadt- und Ortsbildschutzgesetzes (SOG). „Dazu zählen natürlich auch die Kirchengebäude“, erklärte Stadtbaumeister Stefan Hasenauer. Winkler unterstrich, dass es nicht darum gehe, was welcher Künstler macht, sondern es müsse ein sachlich und fachlich ordnungsgemäßes Verfahren geben. „Hier gibt es den so genannten SOG-Beirat, wo Fachleute darüber beraten und letztlich auch bestimmen, was machbar und umsetzbar ist.“
Es stehe auch nicht das bereits vom Pfarrgemeinderat in Auftrag gegebene Wandbild des heimischen Künstlers Martin Metzger im Vordergrund, sondern es müsse ein fachlich richtiger Weg beschritten werden.
Metzger zeigte sich über die Kritik an seiner künstlerischen Arbeit empört. Auch Stadtpfarrer Michael Struzynski zeigte sich persönlich betroffen über "Unwahrheiten" in der Berichterstattung.
Ein fachlich begleiteter Wettbewerb ist aus der Sicht von Bgm. Winkler aber unerlässlich. Dieser Argumentation haben sich letztlich auch der Stadtpfarrer und die Mitglieder des Pfarrgemeinderates und des Pfarrkirchenrates angeschlossen. Diözesankonservator Roland Kerschbaum regte daher an, mit der Angelegenheit Wandbemalung der Stadtpfarrkirche den SOG-Beirat zu befassen.
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