Fünffachmord in Kitzbühel
Mordanklage nach Kitzbüheler Bluttat
Nach der Tötung von fünf Menschen am 6. Oktober 2019 in Kitzbühel hat die Staatsanwaltschaft Innsbruck Anklage wegen fünffachen Mordes erhoben.
KITZBÜHEL (niko). Dem (mittlerweile) 26-jährigen Kitzbüheler, der sich unmittelbar nach der Tat der Polizei gestellt hat und sich seitdem in Haft befindet, wird zur Last gelegt, am 6. 10. 2019 um 5.30 Uhr fünf Menschen hintereinander erschossen zu haben. Bei den Opfern handelt es sich um seine ehemalige, 19-jährige Lebensgefährtin, deren Vater (59 Jahre), Mutter (51) und 23-jährigen Bruder sowie um einen 24-jährigen Freund seiner ehemaligen Lebensgefährtin – wir berichteten mehrfach.
Danach fuhr der Angeklagte zur Polizeiinspektion Kitzbühel und stellte sich um 5.55 Uhr: Er übergab die Tatwaffe und teilte mit, das er soeben fünf Menschen erschossen habe.
Gutachten - zurechnungsfähig
Die geständige Verantwortung des Angeklagten wurde durch die kriminalpolizeilichen Untersuchungen, insbesondere durch die Spurenauswertungen bestätigt.
Im Rahmen der Ermittlungen wurde auch ein psychiatrisches Gutachten eingeholt. Demnach war der Angeklagte allenfalls alkoholbedingt enthemmt, aber zurechnungsfähig, so die Formulierung der Staatsanwaltschaft.
Die Anklage kann nun innerhalb von 14 Tagen beeinsprucht werden. Ein Verhandlungstermin vor dem Geschworenengericht wurde daher noch nicht anberaumt. Dem Angeklagten droht eine bis zu lebenslange Freiheitsstrafe.
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