Sechsjähriger ertrunken
Leons Vater bleibt weiterhin in Untersuchungshaft
Neuerliche Prüfung der Untersuchungshaft in zwei Monaten; Ermittlungen werden fortgeführt.
ST. JOHANN, INNSBRUCK. Ende August letzten Jahres wurde der kleine Leon (6) in St. Johann leblos aus der Kitbüheler Ache geborgen.
Am 2. März wurde der Vater des Buben (38) in Untersuchungshaft genommen, da die Ermittler von einem dringenden Tatverdacht ausgingen. Nach den Ermittlungsergebnissen des Landeskriminalamtes (LKA) besteht der Verdacht, dass der angebliche Raubüberfall nicht stattgefunden hat und der Vater selbst für den Tod des Buben verantwortlich ist. Der Vater hat den Verdacht vehement in Abrede gestellt und mit seinem Verteidiger Beschwerde gegen die verhängte U-Haft eingelegt (die BezirksBlätter berichteten mehrfach).
Haft wird verlängert
Das Landesgericht Innsbruck hat am 30. Mai entschieden, die Untersuchungshaft aus dem Haftgrund der Tatbegehungsgefahr zu verlängern.
In zwei Monaten wird vom Gericht neuerlich geprüft, ob die Gründe für die Untersuchungshaft weiterhin vorliegen. In der Zwischenzeit werden die Ermittlungen fortgesetzt.
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